Der AfD-Landesverband Niedersachsen darf laut einem Gericht als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung behandelt werden. Einen Eilantrag wies es ab.

Der Verfassungsschutz ist mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch vor Gericht vorerst gescheitert. Was der Geheimdienst für den Prozess nun nachliefern muss.

Hannover (dpa/lni) - Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das…