Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab: Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst hochstufen

Ein Gericht sieht bei der AfD Niedersachsen ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild. Die Partei kann dagegen aber weiter vorgehen.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte schon Februar hochgestuft

Julian Stratenschulte/dpa

dpa | Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab.