Quelle: dpa
1. Juni 2026, 13:24 Uhr
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen darf seine Beobachtung des AfD-Landesverbandes vorläufig hochstufen. (Symbolbild)
© Lars Penning/dpa
Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab.









