Quelle: dpa

1. Juni 2026, 13:24 Uhr

Der Verfassungsschutz in Niedersachsen darf seine Beobachtung des AfD-Landesverbandes vorläufig hochstufen. (Symbolbild)

© Lars Penning/​dpa

Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab.