Stand: 01.06.2026 14:52 Uhr
Mitte Februar hatte der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen als "gesichert rechtsextremistisch" hochgestuft. Dagegen war der Landesverband vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag nun ab.
von Angelika Henkel
Die AfD Niedersachsen muss im Streit mit dem Verfassungsschutz eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dem Verfassungsschutz bei der Bewertung der Partei, die in Niedersachsen als "gemäßigt" auftritt. Damit darf der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen und den Landesverband mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten - also observieren, abhören und V-Leute einsetzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sieht das Verwaltungsgericht als erfüllt an.
Gericht ist von 212-seitigem Gutachten überzeugt











