AfD – Eilantrag abgelehnt: Rechtsaußen schießt ein Eigentor

Die AfD stößt beim Verwaltungsgericht in Hannover auf Ablehnung. Die Hochstufung bleibt. Rechtsstreits sind zu begrüßen, aber sie reichen nicht aus.

Kundgebung gegen den AfD-Landesparteitag Niedersachsen im April

Moritz Frankenberg/dpa

E s ist eine erneute juristische Niederlage für die selbsternannte Alternative. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnt einen Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen eine Hochstufung durch den Landesverfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung ab und hält damit fest, dass der Landesverband der AfD gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip wirkt. Die Entscheidung ist wichtig, der Rechtsstreit nötig.