Hannover (dpa/lni) - Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab. Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig.© dpa-infocom, dpa:260601-930-157415/1
Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst hochstufen
Hannover (dpa/lni) - Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab. Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht rechtskräftig.© dpa-infocom, dpa:260601-930-157415/1










