Sollte eine AfD-Landesregierung Bundesgesetze missachten, setzt Unionsfraktionschef Thorsten Frei als letztes Mittel auch auf eine drastische Regelung des Grundgesetzes. Sie wurde bislang noch nie angewandt.
12.09.2026, 01.08 Uhr
Unionsfraktionschef Frei: »Wehrhafte Demokratie«
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält als letztes Mittel gegen eine womöglich verfassungsfeindlich agierende AfD-Landesregierung den Einsatz der im Grundgesetz vorgesehenen Möglichkeit des »Bundeszwangs« für möglich.»Der Bundeszwang ist eine Ultima Ratio«, sagte Frei den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Samstagausgaben). »Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.«
Der Bundeszwang ist in Artikel 37 Grundgesetz vorgesehen. Weigert sich ein Bundesland, Bundesrecht zu befolgen, sieht dieser Grundgesetzartikel ein drastisches Eingriffsrecht vor. Mit dem sogenannten »Bundeszwang« kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein nicht kooperatives Land »zur Erfüllung seiner Pflichten« anhalten.Artikel 37 bislang noch nie angewendetDiese Sanktionsmöglichkeit nannte kürzlich FDP-Chef Wolfgang Kubicki: Auch eine AfD-geführte Regierung müsste sich an Bundesgesetze halten – und »das kann auch durch Bundeszwang erwirkt werden«, sagte Kubicki n-tv.









