ErklärtKönnte der Bund eine AfD-geführte Landesregierung entmachten?Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt bringt der FDP-Chef Wolfgang Kubicki das Instrument des Bundeszwangs gegen eine mögliche AfD-Landesregierung ins Spiel – also Zwangsmassnahmen bei Rechtsverstössen. Doch wann wären solche überhaupt erlaubt?02.09.2026, 14.06 Uhr3 LeseminutenDürfte die Bundesregierung einem möglichen AfD-Ministerpräsidenten Ulrich Siegmund in die Parade fahren?Jan Woitas / DPAInhaltsverzeichnisWas ist Bundeszwang?Wann kann Bundeszwang angewendet werden?Welche Massnahmen wären möglich?Wer entscheidet über den Bundeszwang?Darf der Bund das Militär einsetzen?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Angesichts möglicher Wahlsiege der AfD in der Zukunft diskutieren Politiker der anderen Parteien Schritte, um die Rechtspopulisten von einem Missbrauch der Institutionen abzuhalten: Die Instrumente reichen vom Parteiverbot über ein Abschneiden von AfD-Landesregierungen von nachrichtendienstlichem Austausch bis hin zu drastischen Schritten wie dem Bundeszwang. Diesen brachte am Montag Wolfgang Kubicki ins Spiel, der Chef der FDP.Zur Not könne der Bund eine Landesregierung «entmachten, wenn sie sich nicht an Bundesgesetze hält», sagte er. Zwar glaubt der Liberale gar nicht, dass die AfD wirklich eine Bedrohung für die Bundesrepublik ist. «Es wäre schlimm, aber kein Betriebsunfall der Demokratie, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regieren würde», meint Kubicki. Aber auch eine Rechtsaussenregierung müsse sich an die Gesetze halten.Aber ist dieses in Artikel 37 Grundgesetz vorgesehene Rechtsinstrument überhaupt ein scharfes Schwert? Seit dem Erstarken der AfD in den vergangenen Jahren wird der Bundeszwang in Rechtswissenschaft und Medien zunehmend diskutiert – allerdings ohne Bezug zur Praxis: Seit Bestehen der Bundesrepublik wurde er kein einziges Mal angewendet.Was ist Bundeszwang?Erfüllt ein Bundesland seine Pflichten aus dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz nicht, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, der Vertretung der deutschen Länder, die «notwendigen Massnahmen» ergreifen. Artikel 37 Grundgesetz sieht vor, dass sie dann ein Weisungsrecht gegenüber dem Land und seinen Behörden hat. Um dieses wahrzunehmen, kann sie auch einen «Beauftragten» einsetzen. Allerdings gibt es keinerlei Rechtsprechung zu diesem Thema: Bund-Länder-Konflikte wurden bisher stets vor Gericht geklärt, Zwangsmittel gegen ein Land kamen nie zum Einsatz.Wann kann Bundeszwang angewendet werden?Voraussetzung ist eine konkrete Verletzung von Bundespflichten, etwa die Weigerung, Bundesgesetze zu vollziehen, oder die Missachtung eines bindenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Als Musterfall dient in der Debatte die mögliche Weigerung eines Landes, Asylbewerber aufzunehmen, die nach dem sogenannten «Königsteiner Schlüssel» innerhalb der Bundesrepublik verteilt werden: Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla sagte im Jahr 2024 im ARD-Sommerinterview, seine Partei werde das «nicht mehr mitmachen».Unterhalb der Schwelle eines solchen konkreten Rechtsverstosses ist Bundeszwang in jedem Fall unzulässig. Der Staatsrechtswissenschafter Rupert Scholz warnt im Magazin «Kommunal» denn auch vor einem zu leichtfertigen Einsatz des Bundeszwangs. Bei Versuchen, ein demokratisches Wahlergebnis politisch oder administrativ auszuhebeln, drohe ein «Umschlag in ein autoritäres Staatssystem».Welche Massnahmen wären möglich?Bundeszwang ist vor allem denkbar als sogenannte Ersatzvornahme: Der Bund erledigt selbst, was das Land rechtswidrig unterlässt. Praktisch könnte das bedeuten, dass ein Beauftragter aus Berlin an die Stelle eines Landesbeamten rückt und dessen Aufgaben übernimmt.Denkbar ist der Einsatz der Bundespolizei oder der Polizei eines anderen Landes im Auftrag des Bundes, diskutiert werden ausserdem fiskalische Mittel wie das Sperren von EU-Fördermitteln. Als reine Strafmassnahme sind solche Instrumente allerdings ausgeschlossen: Das Eingreifen muss darauf zielen, das Land wieder zu rechtmässigem Verhalten zu bringen.Wer entscheidet über den Bundeszwang?Die Bundesregierung entscheidet über das Zwangsmittel. Hier hat sie politisches Ermessen, ob sie tätig wird. Sie benötigt allerdings die Zustimmung des Bundesrats, der mit absoluter Mehrheit über die Zwangsmassnahmen entscheiden muss – die Hürde liegt also hoch. Das betroffene Land kann seinerseits vor dem Bundesverfassungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen und klagen.Darf der Bund das Militär einsetzen?Der Einsatz der Bundeswehr scheidet beim Bundeszwang aus, was ein wesentlicher Unterschied zur in der Weimarer Verfassung vorgesehenen «Reichsexekution» wäre, zu der es beispielsweise im Jahr 1919 kam, als die Zentralregierung in Berlin die Reichswehr gegen die Münchner Räterepublik einsetzte. Diese war ein vier Wochen währender Versuch, in Bayern eine sozialistische Regierungsform zu etablieren.Auch Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit gelten als unzulässig, ebenso alle Schritte, die den Bestand des Landes oder seiner Verfassungsorgane gefährden. Die Eingriffe beim Bundeszwang sind ohnehin von vorübergehender Natur. Kubickis Worte vom «Entmachten» klingen daher zu absolut: Die Landesregierung bleibt im Amt, der Bundeszwang soll allein einen rechtswidrigen Zustand beseitigen.Passend zum Artikel