Wohnungsnot wegen Airbnb? Die EU-Kommission will das Problem mit einer Art Zauberformel lösenFür Brüssel sind Kurzzeitvermietungen mitverantwortlich, dass in Tourismus-Hotspots die lokale Bevölkerung verdrängt wird. Doch der Widerstand gegen die neue Regulierung zeichnet sich bereits ab.09.09.2026, 17.07 Uhr4 LeseminutenDer Anteil der Anbieter von Kurzzeitvermietungen wie Airbnb ist in verschiedenen Städten in den vergangenen Jahren stark gestiegen.Alessandro Bremec / NurPhoto / GettyIn gewissen Städten Europas ist es schwierig geworden, eine Wohnung zu einem bezahlbaren Preis zu finden – ein wiederkehrendes Thema politischer Auseinandersetzungen. Aber sind dafür Kurzzeitvermieter wie Airbnb mitverantwortlich? Und rechtfertigt das eine Intervention auf europäischer Ebene? Die EU-Kommission beantwortet nun beide Fragen mit Ja und präsentiert eine Vorlage, welche die Wohnungsnot lindern soll. «Wir geben Bürgermeistern Instrumente in die Hand, um gerechtfertigte, notwendige und verhältnismässige Massnahmen zu ergreifen», fasste Vizepräsidentin Teresa Ribera zusammen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Mit der «Affordable Housing Act» will die EU-Kommission einen Rahmen schaffen, mit dem Gebiete mit Wohnungsnot einheitlich und objektiviert erfasst werden können. Als Richtwert soll das Verhältnis zwischen den Immobilienpreisen und dem Medianeinkommen der lokalen Bevölkerung dienen. Es soll also eine Art Zauberformel bei der Lösung helfen.Wenn ein gewisser Schwellenwert überschritten wird, das Problem sich im vergangenen Jahrzehnt verschärft hat und keine Wende in Sicht ist, gilt ein Gebiet als belastet. Es ist allerdings nicht an der EU-Kommission, sondern an den lokalen Behörden, die Wohnungsnot festzustellen – und nur dann, wenn sie Eingriffe in den Immobilienmarkt planen. Im Visier sind ausschliesslich Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz registriert sind. Bereits geltende Regulierungen bleiben bestehen.Was ist mit dem Subsidiaritätsprinzip?Was genau getan werden soll, um mehr Menschen Zugang zu günstigem Wohnraum zu ermöglichen, schreibt die EU-Kommission wohlweislich nicht vor – denn das liegt in der Kompetenz der nationalen und lokalen Regierungen. Ohnehin versuchten der Wohnkommissar Dan Jörgensen und Vizepräsidentin Ribera am Mittwochnachmittag pausenlos dem Eindruck entgegenzuwirken, dass der nun vorgeschlagene Rechtstext das Subsidiaritätsprinzip unterwandere, das ein Grundpfeiler der EU-Verträge sei.Auf die Frage, warum die EU dann überhaupt regulatorisch aktiv werden solle, verwiesen die beiden sozialdemokratischen Politiker auf den europäischen Binnenmarkt. Dieser werde durch regionale Wohnbaumassnahmen, die einen Flickenteppich aus Regelungen und Rechtsunsicherheit bildeten, zunehmend eingeschränkt. «Wir laufen Gefahr, dass EU-Vorschriften Mitgliedstaaten und Städte daran hindern, das zu tun, was sie wollen», sagte Jörgensen. Die Kommission betont, dass das neue Gesetz weder die Raumplanung vereinheitliche noch der EU neue Kompetenzen beim Eigentumsrecht gebe – dafür blieben die lokalen und nationalen Behörden zuständig.Um die Dringlichkeit ihres Anliegens zu unterstreichen, nahmen die EU-Kommissare eine ganze Reihe von Zahlen zu Hilfe – etwa die Eurobarometer-Umfrage von Juni 2025, gemäss der 51 Prozent der Bewohner europäischer Städte bezahlbaren Wohnraum als «unmittelbares und dringendes Problem» betrachten. Jörgensen verwies darauf, dass in den letzten zehn Jahren die Durchschnittsmieten in Berlin um 59 Prozent, in Madrid um 75 Prozent und in Lissabon um 103 Prozent gestiegen seien.Man wolle Kurzzeitvermietungen nicht verteufeln, sagte er. Sie ermöglichten neue Reiseerlebnisse und den Anbietern ein Einkommen. Aber in manchen Städten hätten Airbnb und vergleichbare Firmen dazu beigetragen, langjährige Bewohner aus dem Markt zu drängen. «Normale Menschen mit normalen Berufen sind oft nicht mehr in der Lage, dort zu leben, wo sie arbeiten», so der Däne, welcher der erste Wohnkommissar in der EU-Geschichte ist. Der Posten war eine der Konzessionen, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2024 einging, um sich eine parlamentarische Mehrheit zu sichern.«Zielloser Aktionismus»Wer in einem Tourismus-Hotspot eine Wohnung vermietet, muss sich noch nicht gleich vor strengeren Regeln fürchten – zumindest nicht vor europaweiten. Der Vorschlag der Kommission kommt nun in den EU-Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Diese reagieren in der Regel skeptisch auf Vorlagen, die in ihre Kompetenzen eingreifen.Auch im EU-Parlament zeichnet sich bereits Widerstand ab. Die wählerstärkste Fraktion, diejenige der EVP, bezeichnet die «Affordable Housing Act» als Aktionismus, der am Kern des Problems vorbeiziele. Die zentrale Frage, warum zu wenig gebaut werde und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stünden, werde nicht beantwortet.Auch Lobbyorganisationen werden versuchen, den Legislativprozess zu beeinflussen. Airbnb etwa schreibt, dass Kurzzeitmieten eine wirtschaftliche Lebensader und eine flexible Wohnmöglichkeit für Einheimische und Familien seien. Die Pläne der Kommission fügten dem Langzeitmietmarkt keine einzige Wohnung hinzu und erhöhten gleichzeitig die regulatorische Unsicherheit für Vermieter, heisst es in einer Stellungnahme.Auch das Wohnangebot soll ausgebaut werdenOb vereinheitlichte Regeln – sofern sie den Gesetzgebungsprozess überstehen – dereinst dazu beitragen werden, städtischen Wohnraum erschwinglicher zu machen, liess allerdings selbst Jörgensen offen. Die Angelegenheit sei viel zu komplex, um mit einer einzelnen Massnahme gelöst zu werden. Die EU-Kommission empfiehlt deshalb den Mitgliedstaaten, auch angebotsseitig aktiv zu werden – etwa über beschleunigte Bewilligungsverfahren, mehr Produktivität im Bausektor oder bessere Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestands.Da sie weder Mitglied der EU noch des Europäischen Wirtschaftsraums ist, wäre die Schweiz vom neuen Rechtsrahmen nicht direkt betroffen. Allerdings ist der Umgang mit Kurzzeitvermietungen auch hierzulande ein politischer Dauerbrenner. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Schweizer Städte sowie Gemeinden in besonders beliebten Bergregionen die touristische Vermietung von Wohnungen eingeschränkt.Passend zum Artikel
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