Die EU-Kommission hat am Mittwoch mit dem Affordable Housing Act einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Städten und Gemeinden in Europa rechtliche Klarheit beim Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verschaffen soll. Im Zentrum stehen Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com etc.

In vielen beliebten Metropolen und Urlaubsregionen führt die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen dazu, dass dem regulären Markt Wohnraum entzogen wird und die Mieten steigen. Mit ihrem Vorstoß will die Kommission einen gemeinsamen europäischen Rahmen etablieren und festlegen, unter welchen Bedingungen lokale Behörden das Angebot an touristischen Unterkünften einschränken dürfen, ohne gegen das Binnenmarktrecht der EU zu verstoßen.

Die Entscheidung über konkrete Schritte verbleibt der geplanten Verordnung zufolge bei den Mitgliedstaaten und Kommunen. Die Kommission stellt aber klar, dass für Beschränkungen Voraussetzungen bezüglich Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Evidenz gelten.

Bislang sahen sich zahlreiche Kommunen bei Versuchen, die Ausbreitung von Ferienwohnungen einzudämmen, mit juristischen Unsicherheiten und Klagen konfrontiert. Das soll anders werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gehöre zu den drängendsten Sorgen der Bürger. Wenn Fachkräfte, Studierende oder Beschäftigte vor Ort keine erschwingliche Wohnung finden, schwäche das auch die wirtschaftliche Dynamik der EU.