Wüst und das AfD-Verbot : Wie ungeschickt kann man sein?08.09.2026, 18:38Lesezeit: 1 Min.Natürlich steht der Wahlsieger von Sachsen-Anhalt unter Beobachtung. Erst recht, wenn er regiert. Jetzt mit der Verbotskeule zu winken, schadet allen.Nicht alles, was im Prinzip begründbar ist, muss zu jeder Zeit von jedem ausgesprochen werden. Das gilt für die Frage, dass die stärkste Fraktion die Verantwortung für die Bildung einer Regierung hat. Das gilt aber auch für den Dauerbrenner Parteiverbot.Es gibt überhaupt keinen Grund, einen Tag nach einer für die AfD sehr erfolgreichen Wahl ein Verbot ins Spiel zu bringen. Natürlich: Die Partei muss beobachtet werden. Im Grunde von jedem, der sich um Rechtsstaat und Demokratie sorgt. Sie steht ja auch schon längst offiziell unter Beobachtung. Man kann auch eine Arbeitsgruppe einsetzen. Mit offenem Arbeitsauftrag, klar.Jetzt ist Nüchternheit gefragtAber jetzt muss es doch darum gehen, mit dem Wahlergebnis einer erlaubten Partei umzugehen. Ganz nüchtern. Noch regiert die AfD nicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn sie regieren sollte, muss erst recht genau hingesehen werden. Und kann und muss bei gesetzlichen, gar grundgesetzlichen Verstößen reagiert werden. Der Rechtsstaat ist durchaus wehrhaft und hält eine Reihe von Instrumenten dazu vor.Das jetzige Winken mit der Keule Parteiverbot zeigt im Grunde nicht nur den Wählern der AfD: Wir nehmen die Wahlen selbst nicht ernst. Oder nur dann, wenn wir selbst gewinnen. Keine gute Botschaft. Erst recht nicht für jemanden, der sich als Kanzler der Reserve handeln lässt.
AfD-Verbot? Wie ungeschickt kann man sein?
Natürlich steht der Wahlsieger von Sachsen-Anhalt unter Beobachtung. Erst recht, wenn er regiert. Jetzt mit der Verbotskeule zu winken, schadet allen.













