Der Triumph der AfD in Sachsen-Anhalt war gut 24 Stunden alt, als der Bundeskanzler auf die Bühne in der Parlamentarischen Gesellschaft trat. Er war noch immer angefasst von dem, was in dem ostdeutschen Bundesland passiert ist, wohl noch passieren wird, das wurde sofort deutlich. Dass eine als gesichert extremistisch eingestufte Partei nun auf dem Weg in eine Staatskanzlei sei, „ist für uns alle ein zutiefst schockierendes Ereignis“, sagte Merz als Gast auf dem Sommerfest der Seeheimer, der konservativen SPD-Strömung. Er sprach von einer „tiefen Zäsur“.Viele Bürger seien seit dem Wahlsonntag noch besorgter um die Stabilität der Demokratie, sagte Merz. Der Kanzler und CDU-Vorsitzende knüpfte an seine nachdenklichen Worte vom Nachmittag an, als er mit Sven Schulze, dem CDU-Wahlverlierer, im Konrad-Adenauer-Haus aufgetreten war. „Verstehen wir die Ängste und Nöte der Menschen?“, fragt Merz. Es war vielleicht eine rhetorische Frage.Die Reformen, die sich die Koalition vorgenommen habe, müssten sein, aber man müsse besser erklären, warum das Land sie brauche. Die Regierung wolle das Vertrauen zurückgewinnen, dass viele Menschen in sie, „aber auch in mich persönlich“ verloren hätten. Merz sagte, er nehme die schlechten Umfrage- und Persönlichkeitswerte ernst. In diesen Zahlen kämen „ganz reale Gefühle zum Ausdruck“.Und dann lässt der Kanzler aufhorchenUnd dann sagte Merz etwas, dass bei den vielen anwesenden SPD-Leuten für große Aufmerksamkeit gesorgt haben dürfte. Was in Sachsen-Anhalt passiert sei, könne morgen in der ganzen Republik geschehen. „Wir haben heute ein Grundgesetz, das eine wehrhafte Demokratie repräsentiert und uns auch alle Möglichkeiten gibt, diese Demokratie zu verteidigen.“ Die Regierung, sagte Merz, sei fest entschlossen, die parlamentarische Ordnung zu schützen. „Wenn es nötig ist, können wir das. Und ich möchte für die Bundesregierung sagen, und ich denke, ich darf das auch in aller Ihrer Namen sagen: Wir werden das auch tun.“Was meint Merz damit genau? Etwa die Möglichkeit eines AfD-Verbots? Unklar. Merz äußerte sich immerhin auf einem Fest der SPD-Fraktion. Die Partei fordert seit Langem die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens, hat auch eine eigene Arbeitsgruppe dazu eingesetzt. Sie bräuchte aber Unterstützung aus der Union dafür, um die notwendigen Mehrheiten zu erreichen.Und da gab es am Montag noch an anderer Stelle Bewegung. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst, ein CDU-Mann, war am Montag ebenfalls in Berlin, trat erst mit dem örtlichen Spitzenkandidaten Stefan Evers vor dem Brandenburger Tor auf, sie besuchten nach dem Wahlsieg der AfD das nahe Holocaustmahnmal.NRW-Ministerpräsident Wüst geht noch einen Schritt weiterBei der Veranstaltung mit dem schönen Titel „Missverstehen Sie mich richtig“ der Transformationsforscherin Maja Göpel forderte Wüst dann am Abend, einen ersten konkreten Schritt zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zu machen und eine entsprechende Arbeitsgruppe einzusetzen. Nach einem Bericht der „Welt“ verstanden weite Teile des Publikums die Bedeutung der Aussage nicht und reagierten mit Zwischenrufen, das sei zu langsam, Wüst wolle das Problem bloß in einen Arbeitskreis vertagen. Darauf unterstrich Wüst den Nachrichtenwert seiner Worte: „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt.“Tatsächlich hat bislang kein prominenter Unionspolitiker etwas so weit Gehendes gefordert wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident. Bisher war die Unionslinie, der AfD ausschließlich inhaltlich begegnen zu wollen. Wüst sagte nun zu der geforderten Arbeitsgruppe: „Nicht mit dem politisch vorher festgelegten Ziel, ihr müsst jetzt ein Verbot prüfen, sondern diese Partei zu prüfen und die etwaigen Rechtsfolgen.“Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Montag in BerlinReutersAm Dienstag präzisiert Wüst seine dem Vernehmen nach seit einiger Zeit gereiften Überlegungen gegenüber der F.A.Z. Es sei lange über das Thema diskutiert worden, wie man mit der AfD verfassungsrechtlich umgeht. „Das ist aber keine reine Haltungsfrage, sondern es geht um ernsthaftes, seriöses und umsichtiges Vorgehen.“ Wüst warnt vor Schnellschüssen, denn das Verbot einer politischen Partei könne nur der letzte Weg sein, um die Verfassung zu schützen. In der von ihm geforderten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und etwaigen Rechtsfolgen sollen der Verfassungsschutz, Verfassungsrechtler und weitere Fachleute aus Bund und Ländern vertreten sein.Im Zentrum müsse ein „rechtlicher Prüfkatalog“ stehen, sagt Wüst mit Blick auf die Vorgaben in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den NPD-Verbotsverfahren. Es brauche eine Struktur, in der alle Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden. „Diese Prüfung muss ergebnisoffen sein und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen – nicht nur ein Verbotsverfahren“, betont Wüst.Am Montagabend sagte Wüst bei der Veranstaltung in Berlin, sollte die Prüfung ergeben, dass die AfD aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten werden könnte, sei das ein „Handlungsbefehl, diese Verfassung zu schützen“. Im Gespräch mit der F.A.Z. macht Wüst am Dienstag abermals klar, dass eine Prüfung nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen dürfe. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“In Düsseldorf begrüßte der grüne Koalitionspartner Wüsts Vorstoß – und wies zugleich darauf hin, dass die NRW-Wirtschaftsministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) bereits Ende August eine Arbeitsgruppe gefordert habe. Neubaur warnte damals vor politischem Stillstand beim Umgang mit der AfD. Bei ihr handle es sich nicht nur um eine Partei mit völkischen und demokratiefeindlichen Positionen. „Ihre unverhohlene Nähe zu imperialistischen und autoritär-aggressiven Regimen wie in Russland, ihre Angriffe auf Presse- und Wissenschaftsfreiheit und ihre Verachtung für den Rechtsstaat machen sie zu einer ernsthaften Gefahr für unsere offene Gesellschaft und die innere wie äußere Sicherheit unseres Landes“, sagte Neubaur.Die notwendigen Erkenntnisse lägen beim Bund und bei den Ländern vor und müssten endlich zusammengeführt und ausgewertet werden. Dafür sei Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verantwortlich. „Er muss jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen und gemeinsam mit dem Justizministerium prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegeben sind“, so Neubaur am 31. August. Die Bundesregierung dürfe diese Frage nicht länger aufschieben.
AfD-Verbotsverfahren: Ist die CDU plötzlich offen dafür?
Der AfD-Wahlerfolg sitzt der CDU in den Knochen. Plötzlich scheint bisher Undenkbares möglich: ein juristisches Vorgehen gegen die AfD.













