GastkommentarRené RocaDie Neutralität war für die schweizerische Friedenspolitik gegen innen und aussen essenziellBundesbern drängt immer mehr zu Annäherungsschritten gegenüber der EU und der Nato. Mit der Neutralitätsinitiative sollen dem Bundesrat und dem Parlament Leitplanken gesetzt werden.02.09.2026, 05.15 Uhr4 LeseminutenDie Kampagne für die Neutralitätsinitiative setzt auf die Friedenstaube.Anthony Anex / KeystoneDie Neutralität in der Schweiz wird nach wie vor von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Sie ist aber nur rudimentär in der Bundesverfassung verankert. Bis vor einigen Jahrzehnten war der Bevölkerung sowie dem Bundesrat und dem Parlament noch implizit klar, was unter der Neutralität verstanden werden musste.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. 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Bundesrat und Parlament erhalten so die nötigen Leitplanken, um innen- wie aussenpolitisch zum Wohle der Souveränität und der friedlichen Entwicklung des Landes zu politisieren.Gleich nach der Lancierung der Initiative haben sich die Gegner in Position gebracht. Sie versteifen sich auf Aussagen wie etwa, dass sich die Schweiz mit der Verankerung der genaueren Definition von Neutralität in «ein Korsett» zwängen lasse und man die Neutralität immer schon «flexibel» ausgelegt habe. Betrachtet man die historische Herleitung der Schweizer Neutralität genauer, wird klar, dass die gegnerische Argumentation die ganze ethische Dimension der Neutralität ausblendet.Das Bündnisgeflecht der Alten Eidgenossenschaft entwickelte sich vom 13. bis zum 17. Jahrhundert als Teil des Deutschen Reiches. Allen Beteiligten war schon bald klar, dass der genossenschaftlich organisierte Bund aus souveränen Gliedern nur überleben kann, wenn Streitereien durch eigene Vermittlung geklärt werden können.Nach dem Dreissigjährigen Krieg setzte der Westfälische Friede 1648 unter anderem mit den Grundsätzen der Amnestie hinsichtlich der Kriegsbeteiligten und der Toleranz gegenüber der Religion wichtige friedenspolitische Akzente. Dies waren auch zentrale Elemente einer Frühaufklärung, die später mit der Ausarbeitung des Völkerrechts (u. a. Emer de Vattel als Vertreter der Westschweizer Naturrechtsschule) und mit dem Menschenrechtsdiskurs fortgesetzt wurden.Solche Elemente waren auch für die neutrale Eidgenossenschaft wichtig. Diese wurde entsprechend ihrer eigenen Staatswerdung im Rahmen des Westfälischen Friedens als souveränes Land bestätigt. Die Schweiz, die ihr Territorium selbst errungen und genossenschaftlich entwickelt hatte, erreichte ihre neutrale Stellung ausserhalb des Territoriums der Konfliktparteien des Dreissigjährigen Krieges.1674 bezeichnete die eidgenössische Tagsatzung die Schweiz erstmals offiziell als «neutrales Land». Allerdings war der Abschluss von Defensivbündnissen nach wie vor zulässig, und die Eidgenossenschaft war in zahlreiche Allianzen verstrickt. Trotzdem brachte die erklärte Neutralität der multikulturellen und multireligiösen Schweiz zunehmend die angestrebte Einheit. Der Eidgenossenschaft gelang es dann auch gut, sich aus den europäischen Glaubens-, Eroberungs- und Erbfolgekriegen der frühen Neuzeit herauszuhalten.Wichtig war auch, dass 1647 mit dem Defensionale von Wil, der ersten eidgenössischen Wehrordnung, die bewaffnete Neutralität immer mehr Gestalt angenommen hatte. Auch die Solddienste wurden immer mehr kritisiert und schliesslich verboten. Die Eidgenossenschaft regte in der Folge dank der Neutralität im Rahmen der Aussenpolitik immer wieder Schiedsgerichtsverfahren an und machte sich als Vermittlerin einen Namen. Die Guten Dienste nahmen Form an.Das Fundament für die humanitäre SchweizDer Wiener Kongress 1815 und die Gründung des Bundesstaates 1848 waren wichtige weitere Wegmarken, welche die Schweiz jeweils aus eigenem Antrieb setzte. Sie stärkte mit ihrer über die Jahrhunderte entwickelten Eigenständigkeit ihre Neutralität national und international.Auf diesem Fundament entwickelte die neutrale Schweiz neben den Guten Diensten ihr umfassendes humanitäres Engagement. Mit der Gründung des Roten Kreuzes 1863 und vor allem dank dem IKRK gelang es der Schweiz, ihren Erfahrungsschatz im Umgang mit der Neutralität auch gegen aussen im völkerrechtlichen Kontext anzuwenden. Mit dem humanitären Völkerrecht und den Genfer Konventionen vermochte die Schweiz als Depositarstaat immer stärker friedensstiftend zu wirken.Die Haager Friedensordnung von 1907 schliesslich ergänzte das neutrale Fundament der Eidgenossenschaft entscheidend. Auch wenn über hundert Jahre alt, gilt diese Friedensordnung heute noch immer als Völkergewohnheitsrecht. Darin werden unter anderem die Rechte und Pflichten eines neutralen Landes festgehalten. Das will die Neutralitätsinitiative wieder in Erinnerung rufen. In diesem Sinne wird die Initiative nicht das Ende einer Entwicklung einläuten, sondern einen Neuanfang.René Roca ist promovierter Historiker, Gymnasiallehrer und Leiter des Forschungsinstituts direkte Demokratie. Er ist Mitglied des Komitees der Neutralitätsinitiative.15 Kommentareandreas abel 03.09.20263 EmpfehlungenAls Nicht-Historiker will ich mir nicht anmassen, die eine richtige Antwort zu haben. Die hier vielbeschworene Flexibilitaet mag durchaus Sinn machen, darf aber genausowenig uebernutzt werden, da sonst die Glaubwuerdigkeit als essentielle Grundlage der Neutralitaet stark leidet. Wer drei mal luegt...Angesichts der bundesbernischen Aussenpolitik der letzten Jahre erscheint mir ein ein wenig enger gesteckter Rahmen durchaus diskussionswuerdig. Selbst bei Annahme der Initiative wird die Umsetzung sowieso noch stark verwaessert werden.Tobias Suter 03.09.20264 EmpfehlungenEin etwas einseitiger und „offensichtlicher“ Gastbeitrag. Niemand bezweifelt, dass Neutralität ein Teil der Schweizer Identität ist. Bezweifeln muss man aber, dass eine strikte Neutralität, wie sie von der Initiative gefordert wird, der Schweiz gut bekommen würde.
Die Bedeutung der Neutralität für die Schweizer Identität und Politik
Bundesbern drängt immer mehr zu Annäherungsschritten gegenüber der EU und der Nato. Mit der Neutralitätsinitiative sollen dem Bundesrat und dem Parlament Leitplanken gesetzt werden.









