GastkommentarRené RhinowDie Neutralität ist fremdbestimmtDass sich die Neutralität für die Schweiz historisch bewährt hat, ist angesichts einer völlig veränderten geopolitischen Lage keine Erfolgsgarantie. Massgeblich ist der Kriegswille anderer Länder.10.09.2026, 05.25 Uhr3 LeseminutenSchützt die Neutralität die Schweiz vor Krieg? Darüber gehen die Meinungen weit auseinander.Claudio Thoma / KeystoneIn der Schweiz wird über die Neutralität diskutiert, als ob es sich um eine autonome Einrichtung handeln würde. Wir sind neutral, waren es immer, sie hat uns immer beschützt, es ist unser Verdienst und das unserer Vorfahren. Dabei werden die Grundsatzfragen der Neutralität nicht gestellt oder zu stellen gewagt: Warum soll uns die Neutralität denn heute und morgen schützen? Dazu drei Hinweise.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.«Bewährt» ist immer ein Blick zurückErstens: Wenn mantramässig immer wieder und unreflektiert betont wird, die Neutralität als Kriegsneutralität habe sich bewährt, so trifft das historisch gesehen nur bedingt zu. Jedenfalls wurde sie in heiklen Momenten von der Schweiz im Interesse der eigenen Sicherheit missachtet, was etwa im Zweiten Weltkrieg der Fall war.Und «bewährt» ist immer ein Blick zurück. Eine frühere Bewährung ist unter veränderten Umständen, etwa in geopolitischer Hinsicht, und angesichts einer völlig veränderten Staatenwelt keine Erfolgsgarantie. Hellebarden haben sich einst bewährt, zweifellos. Wer wollte heute mit ihnen ins Gefecht ziehen?Zweitens wird verkannt, dass die Neutralität vom Kriegswillen anderer abhängt. Sie ist nur so viel wert, wie Kriegsparteien an ihr interessiert sind. Diplomatische Lippenbekenntnisse bilden keine Garantie. Letztlich wird die Neutralität vom Vertrauensgrundsatz geprägt: Der Neutrale muss darauf vertrauen können, dass sich die Kriegsparteien an das Neutralitätsstatut halten.Das tun sie nur, wenn sie an dieser Neutralität interessiert sind und sie ihren Kriegszielen nicht entgegensteht – was oft nicht der Fall ist, wie der Überfall von Nazideutschland auf das neutrale Belgien und die neutralen Niederlande im Zweiten Weltkrieg und jüngst der Überfall Russlands auf die neutrale Ukraine bewiesen haben. Die Kriegsparteien ihrerseits müssen darauf vertrauen können, dass auch die je anderen am Krieg beteiligten Staaten die Neutralität wahren.Wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die westlichen Staaten an unserer Kriegsneutralität nicht interessiert sind, ja ihr – trotz diplomatischen Höflichkeiten – immer mehr mit Unverständnis begegnen und unsere Abstinenz als unsolidarisch taxieren. Beim Verbot der Wiederausfuhr von Waffen wurde dies offenkundig. Wann setzt sich die Erkenntnis durch, dass unsere Sicherheit in Europa liegt und wir einen Beitrag zur europäischen Sicherheit zu leisten haben – in unserem ureigenen Interesse?Hinzu kommt, dass dieses Vertrauen eine Zeitdimension aufweist, denn es muss und müsste für die ganze Dauer eines Krieges fortdauern. Doch wie sollte der Neutrale wissen, wie sich die Kriegsinteressen aller beteiligten Staaten entwickeln? Für die Schweiz eine ungemütliche Situation. Sie kann sich nicht darauf verlassen, dass die bei Kriegsausbruch vorhandene Bereitschaft aller Kriegsparteien, die Neutralität zu achten, fortdauert und sich nicht zu ihren Ungunsten verändert.Ob uns also die Neutralität zu schützen vermag, hängt nicht primär von uns, sondern von ausländischen Mächten und ihren Kriegsinteressen ab. Ist es nicht erstaunlich, dass darüber hierzulande kaum gesprochen wird? Zudem: Warum sollte ein Aggressor, der das Völkerrecht massiv verletzt, ausgerechnet das internationale Neutralitätsrecht achten?Warum so restriktiv?Drittens stützt sich die Schweiz nach wie vor auf das veraltete Haager Abkommen von 1907, wie wenn es die Uno-Charta von 1945 mit ihrem Angriffs- und Gewaltverbot nicht gäbe. Massgeblich ist nicht, wie in der Politik zum Teil behauptet wird, schweizerisches Recht, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag aus den Anfängen des 20. Jahrhunderts, dessen Geltung und Tragweite heute umstritten ist und der von der Schweiz auch gekündigt werden könnte.Zudem handhabt sie dieses Abkommen mit ihrer Neutralitätspolitik so restriktiv wie kein anderes vergleichbares Land. Sie bezieht das Ausfuhrverbot für Waffen auch auf alle «kriegsrelevanten» Güter. Ein uferloser Begriff! So subsumiert sie zum Beispiel auch sogenannte Dual-Use-Güter unter dieses Abkommen. Entsprechend hat sie die Lieferung von Schutzhelmen und Schutzwesten für die Zivilbevölkerung an die Ukraine verboten.Doch im modernen Krieg, der die Zivilbevölkerung mit einschliesst und vom Terror kaum mehr zu unterscheiden ist, kann alles kriegsrelevant sein, bis hin zum Verbandsmaterial. Als völlig unhaltbar erachte ich die Weigerung der Schweiz als Signatarstaat der Genfer Konventionen mit Sitz des IKRK, Kriegspatienten und Kriegspatientinnen aus der Ukraine unter Berufung auf die Neutralität aufzunehmen.So erweist sich die schweizerische Neutralität bei Lichte besehen als doppelt fremdbestimmt: durch die Abhängigkeit von fremden Kriegsinteressen und infolge der freiwilligen «Unterwerfung» unter ein veraltetes internationales Abkommen unter Ausblendung der Uno-Charta. Warum werden diese Abhängigkeiten hierzulande nicht thematisiert?René Rhinow ist em. Professor für öffentliches Recht an der Universität Basel; von 1987 bis 1999 war er im Ständerat (Basel-Landschaft/FDP).