Liebesaffäre am Bundesgericht: Wagt das Parlament die Konfrontation?Die Gerichtskommission muss prüfen, ob die Bundesrichter Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz trotz verheimlichter Liebschaft im Amt bestätigt werden sollen. Die Vorgeschichte zeigt: Am höchsten Gericht wird mit unzimperlichen Mitteln gekämpft.26.08.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenBilder Keystone; Bearbeitung NZZDie Nervosität am Bundesgericht ist gross. Diesen Mittwoch wird die Gerichtskommission des Parlaments Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz anhören. Es geht um die Frage, ob man die beiden Bundesrichter bei den Gesamterneuerungswahlen in der Herbstsession zur Wiederwahl empfehlen soll oder nicht. Beide wollen im Amt bleiben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die 55-jährige van de Graaf und der bald 65-jährige Donzallaz führten über längere Zeit eine Liebesbeziehung und verheimlichten dies gegenüber dem Gericht. Die unstatthafte Liebschaft, die von beiden Beteiligten eingestanden wird, hat am Bundesgericht heftige Reaktionen und Querelen ausgelöst und die Institution in eine Krise gestürzt. Dies auch wegen der unglücklichen Art und Weise, wie die Gerichtsleitung mit der Affäre umgeht.Hinzu kommt die juristische Dimension: Es liegen mehrere Revisionsgesuche vor gegen Urteile, an denen die beiden Richter beteiligt waren. Die Urteile könnten sich als ungültig erweisen, denn Liebesbeziehungen unter Bundesrichtern sind tabu. Der Gesetzgeber will keine Pärchen am höchsten Gericht. Es geht um richterliche Unabhängigkeit zum Schutz der Rechtssuchenden.Kampfansage von Yves DonzallazMan kann davon ausgehen, dass Donzallaz und van de Graaf am Mittwoch nicht als reuige Sünder vor den Parlamentariern auftreten werden. Eher dürfte das Motto «Angriff ist die beste Verteidigung» lauten. Das gilt namentlich für Donzallaz: Er sieht sich als Opfer einer politischen Verschwörung. Es war die «Weltwoche», welche die «verbotene Liebe» Ende April aufgedeckt hatte. Für Donzallaz ein klarer Hinweis, dass es sich um eine gegen ihn gerichtete Racheaktion der SVP – seiner früheren Partei, mit der er einen jahrelangen Streit pflegte – handle, wie er vor ein paar Wochen in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen sagte. Van de Graaf gehört der SVP an.Innerhalb des Bundesgerichts und darüber hinaus sehen das freilich nicht alle so: Nicht der Überbringer der Nachricht sei der Schuldige, sondern jener, der sich nicht an die Regeln halte. Dass hart um die Deutungshoheit gekämpft wird, spiegelt sich auch medial wider. So schreiben die Tamedia-Zeitungen diese Woche von einer «Schlammschlacht»: Als sich das Gesamtgericht Mitte Mai an einer ausserordentlichen Sitzung mit der unangenehmen Sache befasst habe, hätten «drei SVP- und ein Mitte-Bundesrichter» Rücktrittsforderungen an Donzallaz und van de Graaf gestellt.Das Narrativ der Racheaktion aus der rechten Ecke greift allerdings zu kurz. Die Kritik am Verhalten der zwei Richter kommt aus allen politischen Lagern. So war es die I. Zivilrechtliche Abteilung, die vor der Sitzung im Mai einstimmig den Antrag gestellt hatte, das Gesamtgericht solle konsultativ darüber abstimmen, ob van de Graaf und Donzallaz der sofortige Rücktritt nahezulegen sei. Die erwähnte Abteilung ist parteipolitisch breit zusammengesetzt: Der Präsident ist ein Grünliberaler, die anderen vier Mitglieder stammen aus der FDP, der Mitte, den Grünen und der SVP. Offenkundig beurteilten alle fünf das Verhalten ihrer beiden Kollegen als amtsunwürdig und derart gravierend, dass sie darin einen Rücktrittsgrund erblickten.Was dann geschah, ist erstaunlich. Yves Donzallaz wehrte sich vehement dagegen, dass das Gesamtgericht über den Antrag der Abteilung abstimme. Er äusserte seinen Widerstand unmissverständlich: Sollten die fünf Richter an ihrem Antrag festhalten, müsse die Gerichtsspitze sie den zuständigen Parlamentskommissionen melden. Neben einer solchen Anzeige werde es dann mit Sicherheit auch zu Anhörungen vor dem Parlament kommen, meinte Donzallaz. Die Kampfansage zeigte Wirkung: Die Aussicht, möglicherweise gegenüber der Geschäftsprüfungskommission oder der Gerichtskommission Auskunft geben zu müssen, liess die fünf Richter zögern. Die Mehrheit wollte nach Donzallaz’ Äusserung (die Rede ist auch von «Drohung») nichts mehr vom Antrag auf Rücktritt wissen.Man mag das als nicht sehr mutig ansehen, doch es bestätigt die Regel, dass Richter sich nicht gerne exponieren und wenn immer möglich mit dem Parlament nichts zu tun haben wollen. Am Ende war es einzig noch der SVP-Richter, der im Plenum forderte, dass die Richterschaft ihre Meinung zum Rücktritt kundtun solle. Er war mit seiner Kritik am Verhalten von Donzallaz und van de Graaf nicht allein, auch Kollegen aus anderen Parteien zeigten sich bestürzt über die aufgeflogene Liebesbeziehung und überzeugt, dass damit das Vertrauen in die Justiz beeinträchtigt worden sei. Die Gerichtsspitze liess über die Rücktrittsforderung allerdings nicht abstimmen. Sie stellte in Aussicht, dass man an einer zweiten Sitzung des Gesamtgerichts im Sommer über das weitere Vorgehen entscheiden werde. Dann liege ein Expertenbericht zu den genauen Umständen der Liebesbeziehung vor.Zu dieser zweiten Sitzung kam es aber nicht. Donzallaz und van de Graaf hatten in der Zwischenzeit gegen mehr als ein Dutzend Kollegen ein Ausstandsgesuch eingereicht: gegen den freisinnigen Bundesgerichtspräsidenten und gegen Richter der FDP, der SVP, der SP, der Grünliberalen und der Mitte. Diese hatten zuvor auf die institutionelle Tragweite des Fehlverhaltens hingewiesen. Die ganze Sache wurde der Gerichtsspitze offenbar zu heiss: Sie sagte die angekündigte zweite Sitzung ab und schickte den Expertenbericht kurzerhand an das Parlament. Die Richter selber erhielten lediglich eine Kurzfassung davon.Potenzial zu GrösseremDie heisse Kartoffel liegt nun also bei der Gerichtskommission. Sie und später die Vereinigte Bundesversammlung als Wahlorgan müssen entscheiden, wie es weitergeht. Die eine Möglichkeit geht dahin, Donzallaz und van de Graaf wegen der verheimlichten Beziehung nicht wiederzuwählen. Das dürfte für einigen politischen Wirbel sorgen, der das Potenzial zu Grösserem hat. Mehrere Stimmen rechnen nämlich damit, dass der streitbare Donzallaz in diesem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen und dort die Schweiz wegen ihres Wahlsystems verklagen würde.Oder die Parlamentarier können die beiden im Amt bestätigen. Damit käme es nicht zur Konfrontation, und man könnte zur Tagesordnung übergehen. Allerdings müsste man dies als Signal verstehen, dass am höchsten Gericht der Schweiz am Ende jeder machen kann, was er will. Niemand schaut genau hin, alles wird toleriert, und weder das Gericht selber noch das Parlament fordern Verantwortung ein.Yves DonzallazPDBeatrice van de GraafPDPassend zum Artikel
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