Frau Brosius-Gersdorf, vor fast genau einem Jahr scheiterte nach einer massiven Kampagne gegen Sie Ihre Wahl zur Verfassungsrichterin. Jetzt haben Sie in einem Buch die Ereignisse aufgearbeitet und dabei auch noch einmal viele der Beleidigungen zusammengetragen. Wie belastend war es, das alles noch einmal zu lesen?Dass die Beschäftigung mit den Kampagnen letztes Jahr nicht nur angenehm war, ist klar. Mit so viel Niedertracht und Unsachlichkeit hatte ich nicht gerechnet. Sie wurden unter anderem als „Richterin des Grauens“ und „Vertreterin eines linken, lebensfeindlichen Todeskults“ bezeichnet.Für das Buch musste ich noch mal tiefer in das Material einsteigen. Das hätte ein Grund sein können, das Buch nicht zu machen, aber ich fand es zu wichtig, das Ganze aufzuarbeiten. Nicht nur für mich, sondern vor allem für die Öffentlichkeit.Es liefen damals Kampagnen von verschiedenen Seiten, die sich gegenseitig verstärkt und hochgeschaukelt haben. Das Gefährliche daran war, dass sich Teile der Politik davon beeinflussen ließen. Es ist bedenklich, mit wie wenig Sachlichkeit und auf welch geringer Faktengrundlage teilweise über die Besetzung wichtiger Staatsämter entschieden wurde. Das darf nicht wieder passieren, weil es Schaden anrichtet.Sie mussten Ihre Kandidatur zur Verfassungsrichterin aufgeben, weil zu viele Bundestagsabgeordnete der Union Sie nicht wählen wollten. Dabei war Ihre Wahl zwischen den Fraktionsspitzen von SPD und Union fest ausgemacht. Fanden Sie Anhaltspunkte dafür, dass die Kampagne orchestriert war?Der Thinktank Polisphere, der zu Kampagnen und Falschinformationen im Internet forscht, fand heraus, dass anfangs regelrecht getestet wurde, welches Thema bei den Unionsabgeordneten am besten verfangen würde. Zuerst dachte man, man könnte mich mit meiner Haltung zum AfD-Parteiverbot wegbekommen …… das Sie angeblich befürworten.Was nicht stimmt. Das habe ich so nie gesagt. Als dieses Thema nicht richtig zündete, ist man auf das Thema Schwangerschaftsabbruch umgeschwenkt, das deutlich besser verfing.Von welcher Gruppe ging das Ganze aus?Die Kampagnen kamen aus verschiedenen Ecken. Beteiligt waren vor allem rechtsnationale politische Kreise und neue Medien, aber auch soziale Plattformen haben eine große Rolle gespielt. Dass die Kampagnen gegen mich so eine unglaubliche Wucht entfalteten, hatte auch damit zu tun, dass zwei Journalisten eines Presse-Leitmediums in die Berichterstattung eingestiegen sind und zum Teil einseitig und verzerrend berichtet haben.In einem Kommentar stand wörtlich, dass man mit mir riskiere, dass der Schutz des ungeborenen Lebens künftig abgeschafft werde. Das entspricht nicht der Wahrheit. Tatsächlich bin ich stets für das Lebensrecht des Embryos eingetreten und habe nie vertreten, den Schutz des ungeborenen Lebens abzuschaffen. Das Ganze fungierte aber als seriöse Quelle, auf die sich andere beriefen.Sie fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche rechtmäßig sein sollten. Heute sind Abtreibungen bis zu dieser Zeit zwar straffrei, aber im Grunde verboten.Genau, ich habe rechtliche Argumente dafür genannt, weshalb der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen anders als bislang rechtmäßig und nicht rechtswidrig sein sollte. Umfragen zeigen übrigens, dass die große Mehrheit der Bevölkerung das im Ergebnis befürwortet.Mein Mann und ich waren da ziemlich auf uns selbst gestellt. […] Unser Rezept im Umgang mit der Situation bestand darin, vernunftorientiert zu bleiben, den Kopf oben zu behalten und möglichst überlegt und rational vorzugehen. Man ist stärker, als man denkt.Frauke Brosius-Gersdorf über die Zeit der HetzkampagneDie AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch machte daraus, dass Sie „im Prinzip der Abtreibung bis zum neunten Monat das Wort reden“. Der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt warf Ihnen auf dem rechtspopulistischen Internet-Portal Nius vor, zwischen wertem und unwertem Leben zu unterscheiden. Hat Sie das verletzt?Nein. Falschbehauptungen und Anfeindungen von dieser Seite treffen mich nicht. Es ist nur erschreckend zu sehen, mit welchen Mitteln gearbeitet wird. Man sollte den Einfluss neuer Medien auf die Politik nicht unterschätzen, auch auf Unionsabgeordnete. Das hat unter anderem der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther von der CDU in einer Fernsehsendung bestätigt. Aber auch andere.Die Unionsabgeordneten sollten sich bewusst sein, dass es rechtsnationalen Kräften bei den Kampagnen im letzten Jahr nicht nur um mich ging, sondern auch darum, die Regierung zum Scheitern zu bringen. Es sollten Keile in die Union und in die Koalition getrieben werden. Dazu wurde das Bundesverfassungsgericht instrumentalisiert. Das waren ja auch maßgebliche Gründe, weshalb ich meine Kandidatur zurückgezogen habe. Ich habe die Gefahr gesehen, dass die Regierung auseinanderbricht. Und was wäre dann gekommen?Haben Sie das rechte Online-Medium Nius verklagt?Nein, dazu hatte ich damals gar nicht die Zeit. Sie müssen auch sehen, dass die Inanspruchnahme von zivilgerichtlichem Rechtsschutz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen teuer, kompliziert und langwierig sein kann. Außerdem muss man sich überlegen, wem man die Ehre erweist, ihn zu verklagen. Aber wir beobachten genau, was und wie weiter berichtet wird. Ich habe einige Strafanzeigen wegen Hetze im Internet erstattet. Das habe ich jedoch nach einiger Zeit gelassen. Die meisten Posts waren anonym. Der Justiz sind dann die Hände gebunden.Die Stimmung gegen Sie war damals so aufgeheizt, dass Sie sogar Polizeischutz benötigten. Wie haben Sie die Zeit erlebt?Ich hatte keinen Polizeischutz, aber eine Telefonnummer, bei der wir anrufen konnten, und das war hilfreich. Mein Lehrstuhl musste zeitweilig geräumt werden, weil auch dort Drohbriefe und Drohanrufe ankamen. Es war schon ein Ausnahmezustand. Mein Mann und ich waren da ziemlich auf uns selbst gestellt. Wir hatten ja keinen großen Beraterstab um uns herum. Unser Rezept im Umgang mit der Situation bestand darin, vernunftorientiert zu bleiben, den Kopf oben zu behalten und möglichst überlegt und rational vorzugehen. Man ist stärker, als man denkt. Das ist auch eine Erkenntnis.Aus der Union kam ja in der Tat die Kritik, ich sei für das Richteramt nicht geeignet, weil ich ein starker, lauter und exponierter Typ sei. Einem Mann hätte man das so sicher nicht vorgeworfen. Im Gegenteil.Frauke Brosius-GersdorfWenn selbst eine Topjuristin wie Sie praktisch wehrlos ist – was muss sich ändern, damit Menschen besser vor Hetze im Netz geschützt werden können?Soziale Netzwerke sind erst mal ein großer Demokratiegewinn, weil sich dort jeder zu allem massenwirksam äußern kann. Damit sind aber auch Probleme verbunden, wie die Anonymität im Netz.Um gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zivilgerichtlich und strafrechtlich vorgehen zu können, sollte man die Plattformen verpflichten, den echten Namen und die Adresse ihrer Nutzer bei der Anmeldung auf der Plattform zu registrieren. Dann kann man sich zwar weiterhin auf der Plattform unter einem Pseudonym äußern. Wenn man jedoch Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt oder Straftaten begeht, sollten die Betroffenen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber auf Herausgabe des Namens des Rechtsverletzers haben.In den USA gibt es öffentliche Anhörungen im Senat, wenn Richterstellen am Supreme Court neu besetzt werden. Wäre das in Ihrem Fall hilfreich gewesen, um Ihre Position klarzustellen und sich gegen Verleumdungen zu wehren?Die Berichterstattung über mich hat sich gedreht, nachdem ich in die Talkshow von Markus Lanz gegangen bin. Aber dennoch bin ich gegen öffentliche Anhörungen zur Besetzung von Richterstellen, weil das dem Rechtsstaat schadet …… aber der Demokratie nutzt, oder?Das kann man so sehen, aber unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten schadet das dem Bundesverfassungsgericht. Bei einer breiten öffentlichen Debatte über Richterkandidaten besteht die Gefahr, dass nicht sachlich nach juristischen Kriterien über Richterkandidaten entschieden wird, sondern die Richterwahl stark politisiert wird und es auch den Kandidaten schadet. Ein juristisches Amt wird zum Spielball der Politik. In einer Zeit, in der das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik ohnehin nicht mehr so groß ist, wird eine unserer wichtigsten Institutionen im Land, das Bundesverfassungsgericht, beschädigt.Einer Allensbach-Umfrage von Ende letzten Jahres zufolge ist das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht aber um knapp 20 Prozent gesunken. Wir wissen nicht, ob das mit der Richterwahl zusammenhängt. Vielleicht ist es auch nur temporär.Derzeit dürfen SPD und Union jeweils drei Kandidaten für Richterämter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen, FDP und Grüne jeweils einen, Linke und AfD gehen leer aus. Ist das angesichts der politischen Verhältnisse im Bundestag noch zeitgemäß?Meines Erachtens sollten alle Fraktionen im Bundestag ein Vorschlagsrecht für Bundesverfassungsrichter bekommen. Pluralismus nutzt dem Bundesverfassungsgericht. Wenn die AfD und die Linke einbezogen wären, könnte das auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Gericht stärken. Zudem ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, das Vorschlagsrecht spiegelbildlich zu den politischen Verhältnissen im Bundestag zu regeln.Wenn die Freiwilligkeit sichergestellt ist und weitere wichtige Regelungen zum Schutz von Leihmüttern und der Kinder geschaffen werden, lässt sich das Verbot der Leihmutterschaft und auch das Verbot für Frauen, Eizellen zu spenden, meines Erachtens nicht mehr rechtfertigen.Frauke Brosius-GersdorfBisher diskutieren die Richter beim Bundesverfassungsgericht fast immer so lange, bis sie zu einer einvernehmlichen Entscheidung kommen. Das könnte sich ändern, wenn Richter auf dem Ticket der AfD ins Gericht einziehen würden.Ja, man muss ehrlich sein: Vorschlagsrechte von Fraktionen an den politischen Rändern könnten die Rechtsprechungskultur in Karlsruhe verändern. Damit kann das Gericht aber umgehen. Und das ist auch einfach die Konsequenz eines solchen Vorschlagsrechts aller demokratischen Parteien im Bundestag. Nach unserer Verfassung haben alle Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind, grundsätzlich das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Prozess. Sie sind prinzipiell entsprechend ihrer Stärke im Parlament gleich zu behandeln.Das klingt, als seien Sie gegen die Brandmauer.Grundsätzlich ist die Brandmauer eine rein politische Frage. Politiker müssen entscheiden, ob sie mit der AfD oder mit anderen Parteien zusammenarbeiten wollen oder nicht, und nicht ich.Es wird aber zu einer Rechtsfrage, wenn durch eine Brandmauer verfassungsrechtliche Rechte beschnitten werden, wie das Recht der Fraktionen im Bundestag, in seinen Ausschüssen spiegelbildlich zum Proporz der Fraktionen im Plenum vertreten zu sein. Derzeit sitzen zum Beispiel weder Vertreter der Linken noch der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag, das die Geheimdienste kontrolliert – weil die Union eine Brandmauer zu beiden Parteien hat. Das ist jedenfalls bezogen auf die Linke verfassungswidrig. Bei der AfD muss man sehen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dessen Kontrolle dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt.Ein AfD-Verbotsverfahren lehnen Sie aber ab. Warum?Ich habe die Haltung: Es ist als Zeichen der wehrhaften Demokratie legitim, einen solchen Antrag zu stellen, wenn die sehr hohen Voraussetzungen dafür voraussichtlich erfüllt sind. Ein Antrag auf ein Verbot der AfD sollte vorher sehr gründlich geprüft werden. Es einfach mal zu versuchen, halte ich für gefährlich. Das Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre fatal. Außerdem sollten wir mehr über die realen Probleme in diesem Land sprechen, darüber, was getan werden muss, damit es wirtschaftlich bergauf und es den Menschen besser geht. Eine gute, vernunft- und gemeinwohlorientierte Politik der Parteien der Mitte ist der beste Schutz gegen extreme Parteien.Sie treten in der Öffentlichkeit sehr meinungsstark auf. Glauben Sie, dass Ihnen das bei der Wahl geschadet hat?Ich finde die Transferfunktion der Wissenschaft in die Öffentlichkeit wichtig. Dazu gehört, für seine wissenschaftlichen Überzeugungen einzustehen. Aus der Union kam ja in der Tat die Kritik, ich sei für das Richteramt nicht geeignet, weil ich ein starker, lauter und exponierter Typ sei. Einem Mann hätte man das so sicher nicht vorgeworfen. Im Gegenteil. Dem wären dann wohl eher Souveränität und Durchsetzungsfähigkeit attestiert worden.Jens Spahn war so gut wie der Einzige aus der Bundestagsfraktion der Union, der sich nach der geplatzten Wahl entschuldigt und Fehler eingeräumt hat.Frauke Brosius-GersdorfSie haben für Ihre Haltung zum Schwangerschaftsabbruch große Unterstützung von Feministinnen bekommen. Doch viele davon haben Sie verstört, als Sie dafür plädiert haben, Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Ist es feministisch, Frauen zu Brutkästen zu degradieren?Ich habe für meinen Anstoß zur Debatte über die Leihmutterschaft auch viel Zuspruch bekommen. Ich sage ja nicht: Schafft das Leihmutterschaftsverbot einfach ab.Ich möchte vielmehr darüber diskutieren, wie es der Gesetzgeber mit einem guten gesetzlichen Rahmen ermöglichen kann, dass sich Frauen freiwillig, autonom, ohne Zwang, Druck und Ausbeutung, für eine Leihmutterschaft entscheiden können. Um damit Paaren ihren Kinderwunsch zu ermöglichen. Wenn die Freiwilligkeit sichergestellt ist und weitere wichtige Regelungen zum Schutz von Leihmüttern und der Kinder geschaffen werden, lässt sich das Verbot der Leihmutterschaft und auch das Verbot für Frauen, Eizellen zu spenden, meines Erachtens nicht mehr rechtfertigen.Sie springen Jens Spahn zur Seite, obwohl es auch an ihm lag, dass Ihre Wahl zum Bundesverfassungsgericht scheiterte.Jens Spahn war so gut wie der Einzige aus der Bundestagsfraktion der Union, der sich nach der geplatzten Wahl entschuldigt und Fehler eingeräumt hat. Und ja, ich habe Verständnis für den Kinderwunsch homosexueller Paare. Insofern habe ich mich für Jens Spahn gefreut, dass er nun gemeinsam mit seinem Mann eine Familie hat. Jens Spahn (rechts) mit seinem Ehemann Daniel Funke. © dpa/Annette Riedl Aber politisch hat er als Fraktionsvorsitzender das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland verteidigt. Das ist bigott.Ich hätte mir gewünscht, dass Jens Spahn seinen eigenen Kinderwunsch und die Inanspruchnahme einer Leihmutter zum Anlass genommen hätte, eine Debatte über das Verbot in Deutschland anzustoßen. Leider hat er das nicht getan.Haben Sie schon mal überlegt, in die Politik zu gehen?Ich genieße derzeit meinen Beruf als Wissenschaftlerin. Aber ich beteilige mich gerne weiterhin an öffentlichen Debatten. Ich beurteile Themen aus der Sicht einer Verfassungsrechtlerin. Das ist für manche unbequem. Aber ich habe keine Angst davor, für meine wissenschaftliche Überzeugung einzustehen.
Frauke Brosius-Gersdorf im Gespräch: „Erschreckend zu sehen, mit welchen Mitteln gearbeitet wird“
Vergangenes Jahr scheiterte die Wahl von Frauke Brosius-Gerdsorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht. Vorausgegangen war dem eine konzertierte Schmutzkampagne. Nun zieht die Juristin Bilanz.









