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Es war im Jahr 1870, da schlug die Schweizer Landesregierung Alarm. Der Staat müsse nun dringend die Frage beantworten, »wie in den Hochgebirgen den großen Wasserverheerungen begegnet und dieselben gemildert werden könnten«. Zwei Jahre zuvor waren schwere Unwetter vom Wallis über das Tessin nach Graubünden gezogen und hatten eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Bäche traten über die Ufer, Hänge rutschten ins Tal. 51 Menschen starben, und es entstanden Schäden in der Höhe von 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Die moderne Schweiz, 1848 gegründet, war da gerade mal 20 Jahre alt – und der Umgang mit Naturgefahren, vor allem mit Hochwasser, »ein zentraler Verstaatlichungsfaktor«, wie der Historiker Nicolai Hannig in seinem Buch Kalkulierte Gefahren schreibt. Der Bundesrat wollte nämlich nicht mehr nur mit Geld und Mannkraft helfen, sondern auch Gesetze schaffen, die künftige Katastrophen verhindern oder zumindest mildern würden. Das hieß zum Beispiel, über die Forstwirtschaft im Hochgebirge zu wachen. Was dort geschah, betraf das ganze Land: »Sorglosigkeit und Raubwirtschaft in den Waldungen des Gebirges [...] ziehen andere Gemeinden, andere Gebiete, andere Kantone mit in den Kreis des Verderbens.« Nur sechs Jahre nach den Unwetterkatastrophen von 1868 wurde die Bundesverfassung revidiert und die Wasserbau- und Forstpolizei eine Aufgabe der Zentralregierung.






