Künftig sollen der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Verfassungsschutz Daten und sogar Videodateien zu Fahrzeugen anfordern können – Autohersteller müssten entsprechend liefern.Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett eine weitreichende Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Nachrichtendienste hierzulande sollen laut Innenminister Alexander Dobrindt (CDU) „zu echten Geheimdiensten“ gestärkt werden und weitreichende Befugnisse erhalten.Im 732-seitigen Gesetzesentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass Autohersteller und Werkstätten Telemetriedaten an den Inlands- und den Auslandsgeheimdienst weiterreichen müssen, wenn diese angefordert werden.
Vom Kilometerstand bis zur GPS-Position
„Bei modernen Kfz-Modellen erfassen Kfz-Hersteller umfassende Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben. Gespeichert werden z. B. gefahrene Strecken, GPS-Daten oder auch Gurtstraffungen“, heißt es im Entwurf.
Die Abfragemöglichkeit durch den Bundesnachrichtendienst könne für weitere operative Maßnahmen im Bereich der nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung erforderlich sein, heißt es weiter. Darüber hinaus könnten durch das Abfragen von Nutzungsdaten – etwa GPS-Daten, Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken oder Abstellposition – Rückschlüsse auf konkrete Aktivitäten beteiligter Personen ermöglicht werden. Auch Standort und Kilometerstand könnten demnach für die „operative Arbeit“ der Dienste relevant sein.











