Es ist verständlich, dass freiheitliche Demokratien ein Problem mit Geheimnissen haben. Zugleich ist jedem verständigen Menschen klar, dass auch im Rechtsstaat nicht alles transparent sein kann. Offenheit kann schädlich sein.Das gilt für Regierungshandeln, das gilt auch für die Rechtsprechung. Die Entscheidungsfindung ist nicht öffentlich; es gilt das Beratungsgeheimnis. Und schon viele Ermittlungen würden leerlaufen, wenn man alles öffentlich machte. Das gilt gerade für Maßnahmen gegen mit allen Wassern gewaschene (potentielle) Schwerkriminelle und Terroristen.Nicht ungebunden und unkontrolliertGeheimdienste sind nicht deshalb ein Problem, weil sie im Geheimen tätig sind. Sie sind nur dann ein Problem, wenn sie ungebunden und unkontrolliert aktiv werden.Die Gestapo, die Geheime Staatspolizei der Nationalsozialisten, die jetzt zu Recht als besonders abschreckendes Beispiel bemüht wird und der Grund für das von den Alliierten in der Besatzungszeit angemahnte Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei war, wirkt als staatliches Terrorinstrument immer noch nach. Sie war freilich „nur“ Teil eines auch offen pervertierten, totalitären Machtapparats.Auch das schlimme Wirken des Staatssicherheitsdienstes der DDR mit Zehntausenden Inoffiziellen Mitarbeitern, der die eigenen Bürger ausforschte und quälte, sollte nicht vergessen werden. Ja, das ist die junge deutsche Geschichte eines Unrechtsstaates. Aber wollen wir es nicht gerade besser machen?Nur wie? Das Grundgesetz, zweifellos ein unmittelbarer Gegenentwurf zur NS-Gewaltherrschaft, schützt sich nicht von selbst. Nur vereinzelt tauchen mögliche Instrumente wie das Parteiverbot oder Vereinsverbot auf. Davon ist, wie sich das im freiheitlichen Staat gehört, nur ausnahmsweise Gebrauch gemacht worden.Der Staat darf und muss sich schützen könnenDer Verfassungsschutz wird in der Verfassung gar nicht ausdrücklich erwähnt. Er und die Polizei gehören zu den staatlichen Organen. Die kann der Staat organisieren und benennen, wie er will. Entscheidend ist die Bindung an Recht und Gesetz.Der Verfassungsschutz etwa fällt nicht unter die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Er könnte auch abgeschafft werden. Das fordern vor allem die, die ihn als politisiert und als Repressionsinstrument gegen sich selbst betrachten.Dass aber der Staat Maßnahmen gegen seine eigene Abschaffung treffen darf, dürfte unbestritten sein. Wie und wo ein Frühwarnsystem installiert wird, ist eine andere Sache. Und wer den BND oder den MAD abschaffen wollte, müsste sich auch die Frage gefallen lassen, ob es wirklich ganz ohne Auslandsspionage oder den Schutz der Bundeswehr ginge.Auch die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt natürlich, wie die anderer Rechtsstaaten auch, einzelne abschreckende Beispiele für den Missbrauch staatlicher Macht. Die entscheidende Frage ist dann, was man daraus lernt und wie man damit umgeht.Konzentration von Kenntnissen und MachtDie Konzentration von Kenntnissen und Macht, die jetzt beklagt wird, ist immer eine Herausforderung. Aber das Problem war eher ein anderes: Je nach Anlass und politischer Ausrichtung hat man sich in Deutschland oft und gern gern über die Dienste lustig gemacht, bis hinauf zum Kanzleramt. Nach dem Motto: Die Lektüre der Zeitung gibt mehr Aufschluss über die Lage als etwa die Berichte des BND.Lag das am Personal? Oder eben auch daran, dass den deutschen Diensten die Hände gebunden waren? Dass sie international allenfalls als Juniorpartner galten? Was man lange als natürliche Rollenverteilung aus der Besatzungszeit, dem Kalten Krieg und noch in der ersten Zeit danach als gegeben akzeptierte, ist heute alles andere als realitätsnah.Wollen und können wir uns wirklich damit abfinden, dass immer wieder ausländische Dienste die entscheidenden Erkenntnisse über tatsächliche oder bevorstehende und dann verhinderte Anschläge in Deutschland liefern? Oder wollen wir die künftig nicht mehr zur Kenntnis nehmen, weil die Informationen womöglich nicht nach unseren gereiften Laborstandards erhoben wurden?Das wäre freilich eine perfide Unterstellung: dass sich unsere Bündnispartner durchweg rechtswidrig verhalten. Davon ist – Trump zum Trotz – auf der Arbeitsebene keine Rede. Und wie sollen wir uns verteidigen und zurückschlagen, wenn wir auf uns allein gestellt sein sollten?Wer Gewalt, eine Machtergreifung gar, durch Verfassungsfeinde gleich welcher Couleur hierzulande verhindern will, der kann sich nicht ernsthaft Geheimdienste leisten, denen die Hände gebunden sind. Entfesselt und ungebunden werden und dürfen sie nicht sein. Im parlamentarischen Verfahren werden Befugnisse wie Sicherungen noch genau zu prüfen sein. Aber entscheidend ist: Die deutschen Dienste müssen ihren Auftrag in einer neuen Welt wirksam erfüllen können.
Reform der Geheimdienste: Lizenz zum Erwachsenwerden
Lange wurden die deutschen Dienste auch von den eigenen Regierungen belächelt. Man verließ sich gern auf andere. Das ist hoffentlich bald vorbei.










