Die sozialliberale Partei Jabloko darf nicht zur russischen Parlamentswahl antreten. Das Oberste Gericht gab am Montag der Klage der nationalistischen Partei Rodina (Heimat) statt. Für die einzige in Russland zugelassene Partei mit einer offenen Anti-Kriegs-Position ist das ein schwerer Schlag.

Es war ein ungewöhnlicher Vorgang. Erst im Juli hatte die Zentrale Wahlkommission Jabloko einstimmig als eine von elf Parteien für die Duma-Wahl zugelassen. Mehr als 400 Kandidaten durften antreten. Nun ist diese Entscheidung praktisch wieder kassiert.

Das Oberste Gericht hob am Montag die Registrierung der Jabloko-Wahlliste auf. Rodina hatte der Partei unter anderem ausländische Finanzierung, Verstöße gegen das Urheberrecht und zu hohe Ausgaben für Internetwerbung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft unterstützte die Klage. Jabloko wies die Vorwürfe hingegen von sich.

Gesteuert aus dem Ausland?

Nach Angaben der unabhängigen Moscow Times legte die Wahlkommission dem Gericht zudem Unterlagen des russischen Finanzaufklärungsdienstes Rosfinmonitoring vor. Sie sollen Überweisungen aus dem Ausland an mehrere Jabloko-Kandidaten im Jahr 2025 belegen. Die Dokumente waren als „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft; die Anwälte der Partei mussten zunächst eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben. Parteichef Nikolai Rybakow bestreitet, dass Jabloko aus dem Ausland finanziert werde.