Ein Blind Date über Skype, etwas mehr als 100 000 Dollar, unendliche Bürokratie und viel Glück: Wie ein Schweizer in den USA mit einer Leihmutter ein Kind bekamProtokoll einer Kindsbestellung, die mit Bedenken begann, bis ins Detail geregelt wurde und trotzdem vorübergehend auf der Kippe stand.26.07.2026, 05.30 Uhr9 LeseminutenAusbeutung? Oder altruistische Hilfe von Frauen für kinderlose Paare? Um das Thema Leihmutterschaft wird heftig gestritten.Evgeny Ataman / ImagoRechtsverzicht, Sorgfaltspflichten, Haftungsausschlüsse, Zahlungsfristen, und das alles in gestelztem Juristen-Englisch. Patrick L., der in Wahrheit anders heisst, kennt sich als Unternehmensberater mit Transaktionen aller Art aus. Doch der Vertrag, den er an diesem Abend vor rund zehn Jahren an seinem Schreibtisch in einer Zürcher Gemeinde studiert und unterzeichnet, ist auch für ihn Neuland.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Es geht nicht, wie sonst, um die Übernahme oder die Liquidation einer Firmengruppe. Die vielen Paragrafen behandeln nicht Inventare oder stille Reserven. Aufgeführt sind stattdessen Wohnort, Geburtsdatum, Zivilstand und die vielen Test- und Verhaltensvorschriften der Frau, die für Patrick ein Kind austragen wird. Rechtlich geregelt wird darin, bis zum Menuplan, die geplante Schwangerschaft dieser Leihmutter, für die Patrick zwischen 100 000 und 125 000 Dollar zu zahlen bereit ist.Was er damals noch nicht weiss: Der Vertrag war Makulatur, noch bevor Jessica, wie die Leihmutter in diesem Protokoll heissen soll, schwanger wurde.Aber von vorne. Am Anfang steht ein Freundschaftsdienst für seine Tante. So erzählt es Patrick, gross, schlank, blond, vor ein paar Tagen in seiner Mittagspause, auf seine Bitte ohne Angabe seines richtigen Namens: «Ich habe für sie meinen kleinen Cousin übers Wochenende gehütet. Anfang dreissig war ich damals, und Familienplanung war nichts, worüber ich mir jemals zuvor Gedanken gemacht hätte. Doch die 48 Stunden mit dem Kleinen haben alles verändert. Wir hatten so viel Spass zusammen, und ich war so glücklich, dass sich plötzlich der Gedanke festsetzte: Ich will Vater werden.»Weil Patrick schwul ist, führt sein erster Schritt zur Vaterschaft nicht ins Bett, sondern ins Netz. Eine Adoption war für ihn als homosexuellen Single in der Schweiz genauso verboten wie das Engagieren einer Frau, die sein Kind austrägt. Das Verbot der Leihmutterschaft geht zurück auf eine Initiative der Zeitschrift «Beobachter», die das Parlament 1992 in der Verfassung umsetzte. Die ethischen Bedenken der Parlamentarier: Die Leihmutterschaft degradiert die betroffene Frau zu einem Objekt und das Kind zur bestellbaren Ware.Zuerst waren die BedenkenBedenken hat zuerst auch Patrick. Bei seiner Internetrecherche stösst er nicht nur auf Bilder glatter Babyhaut und glücklicher Väter unter der kalifornischen Sonne, sondern auch auf Berichte über ausgebeutete Frauen und behinderte Babys, die von den Wunscheltern nie abgeholt worden sind. Ausserdem fragt er sich, ob das Kind nicht die Mutter vermissen würde. Doch je länger er sich mit dem Thema befasst, desto mehr schwinden diese Bedenken – und offensichtlich nicht nur bei ihm.Auch wenn es keine offizielle Statistik gibt: Die Zahl der Kinder aus Leihmutterschaften ist in den letzten Jahren dem Verbot zum Trotz gestiegen, was etwa eine Analyse des Zürcher Gemeindeamts belegt. In der Mehrheit greifen heterosexuelle Paare, die kinderlos geblieben sind, auf dieses Instrument zurück. Die meisten sind zwischen 31 und 40 Jahre alt. Unter den Wunscheltern sind aber auch einige, die für ein normales Adoptionsverfahren schon zu alt wären, in Zürich wurde einmal sogar ein 76-jähriger Elternteil registriert.Die Samenspende kommt in der Regel vom Mann und späteren Vater, die genetische Mutter ist oft eine dritte Frau, welche – häufig anonym – die Eizelle gespendet hat. Die Leihmutter schliesslich, die das Kind austrägt, stammt meist aus den USA oder der Ukraine, wo die Leihmutterschaft selbst im Krieg ein rentables Geschäft geblieben ist.Und genau dieses Geschäft ist der grosse Streitpunkt in der emotional geführten Debatte um das Thema. Kritikerinnen sehen die Leihmutterschaft als ausbeuterische Kommerzialisierung der weiblichen Fruchtbarkeit. «Sie nutzt und beutet Frauen aus, speziell solche aus ärmeren Verhältnissen», urteilt etwa die Uno-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen.Andere Expertinnen wie die Ethnologin Anika König weisen darauf hin, dass das Bild sehr divers ist. Es gibt, vorab in den USA, Frauen, welche die Leihmutterschaft als eine Art schönes und sinnvolles Hobby oder als gut bezahlte Arbeit sehen und gleich mehrfach fremde Kinder austragen. Umgekehrt erzählen immer wieder Frauen, wie sie als Leihmütter ausgebeutet und zum Beispiel unter Druck gesetzt worden seien, Kinder mit dem falschen Geschlecht oder einer Behinderung abtreiben zu lassen.Wahltag und ZahltagPatrick entscheidet sich darum für die USA, wo Leihmutterschaft vertraglich geregelt wird und Frauen selber schon eigene Kinder haben müssen, um für andere Menschen eines auszutragen. Eine britische Agentin bringt ihn in Kontakt mit einer amerikanischen Agentur, die Eizellenspenderinnen, Leihmütter und die für die Verträge nötigen Juristen vermittelt.Dann geht plötzlich alles schnell: Der Vater in spe bekommt Dossiers von möglichen Eizellenspenderinnen zur Auswahl, die seine Bedingungen erfüllen: helle Haut- und Haarfarbe, damit das Wunschkind dereinst ähnlich aussehen wird wie er. Er wählt eine anonyme Spenderin, die laut Katalog an einer Universität studiert hat, Leichtathletik betrieben hat und selbstverständlich jung und gesund ist.Das Zusammenführen mit der Leihmutter gleicht dann dem Verkuppeln bei einer Partnervermittlung. Die Leihmütter erhalten die Dossiers von potenziellen Eltern und haben ein Wahlrecht. Die Agentur meldet Patrick darauf zwei Frauen, die es sich vorstellen können, für einen homosexuellen Schweizer ein Kind zu gebären.Nach einer Art Blind Date über Skype entscheidet sich Patrick für Jessica, sympathisch, geschieden, Mutter von zwei Töchtern, wohnhaft in einem Südstaat der USA. Der Vertrag wird aufgesetzt, unterschrieben und auf dem Computer abgelegt. Die Paragrafen, welche die Schwangerschaft in eine Dienstleistung verwandeln und mit Dollarzeichen beziffern, sollten bald mit jedem Video-Call etwas mehr verblassen.Zum ersten Mal begegnen sich Patrick und Jessica kurz vor dem Transfer des Embryos. Der Wunschvater reist für die Samenspende in die USA, ihr wird die befruchtete Eizelle eingesetzt, wofür sie laut Vertrag die ersten 500 Dollar erhält. «Es war ein emotionaler Moment», erinnert sich Patrick. «Ich bin juristisch versiert, ich kenne mich mit Paragrafen aus, aber in der Realität entscheidet dann doch oft das Herz.»Oder das Schicksal: Der Anruf kommt mitten in der Nacht, begleitet von einem Bild, das Jessica mit dickem Bauch unter dem Pulli zeigt, den ihre Mädchen mit Kissen ausgestopft haben. Schwanger! Vor Begeisterung hat man in Amerika die Zeitverschiebung vergessen und Patrick aufgeweckt. Leider kann er sich nicht lange freuen. Der HCG-Wert, also das Schwangerschaftshormon, das erst gestiegen war, sackt schnell wieder ab – Fehlalarm.Der erste Versuch ist also gescheitert. Patrick versucht fortan, seine «Emotionen zu zügeln», sich nicht mehr zu früh zu freuen. Und obendrauf beginnt nun auch die Fassade der Vermittlungsagentur zu bröckeln. Zahlungen an Jessica kommen verzögert an oder gar nicht, Ansprechpartner wechseln ständig.Nach dem Transfer des zweiten Embryos stellt sich heraus: Der Inhaber der Agentur hat Einzahlungen seiner Kunden unterschlagen, er wandert später ins Gefängnis. Und so sitzt Patrick in der Schweiz und versucht, das finanzielle Chaos zu ordnen, damit Jessica nicht auf den Arztrechnungen sitzenbleibt. Denn inzwischen ist wieder frohe Kunde gekommen: Der zweite Embryo hat sich eingenistet. Ein kleines Herz schlägt jenseits des Atlantiks, und wöchentlich flimmern nun Ultraschallbilder über den Monitor in Zürich. «Ich habe sie alle aufbewahrt», erzählt Patrick, der die Schwangerschaft aus der Ferne über Skype mitverfolgte.Und was, wenn es behindert ist?Um die 12. Schwangerschaftswoche herum wird das gute Verhältnis zwischen dem Wunschvater und der Leihmutter dann auf die Probe gestellt. Patrick will die Nackenfalte des Kindes vermessen lassen, um allfällige Behinderungen zu erkennen. Jessica zögert, sie fürchtet sich vor den Konsequenzen. Der Vater könnte sowohl die Untersuchung als auch eine potenzielle Abtreibung notfalls vertraglich durchsetzen. Doch das will er nicht. Die beiden einigen sich schliesslich gemeinsam auf die nichtinvasiven Tests.Und sie haben Glück, wieder einmal. «Ich hatte so viel Glück», sagt Patrick und schüttelt noch heute etwas ungläubig den Kopf. Die Agentur versäumte es nämlich auch, das Schreiben für das Gericht einzufordern, das er vom zuständigen US-Gliedstaat gebraucht hätte, um sich direkt nach der Geburt als Vater eintragen zu lassen. Dass auf der Geburtsurkunde am Ende schliesslich neben Jessicas Namen auch seiner steht, war dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass sie in einer Anwaltskanzlei arbeitete und die Bürokratie vor Ort kannte.Fünf Tage vor dem errechneten Geburtstermin fliegt Patrick in die USA. Die Leihmutter nimmt ihn bei sich auf, er lernt ihre Töchter kennen – eine Gastfreundschaft, die in keinem Agenturhandbuch steht. Am 5. Oktober fahren sie morgens um 7 Uhr gemeinsam ins Spital. Um 13 Uhr 20 ist Paula da. Patrick erlebt die Geburt neben der Leihmutter, nicht nur, weil das juristisch explizit erlaubt ist, sondern auch, weil Jessica ihn darum gebeten hat.Was danach geschieht, schliessen die Verträge meist ausdrücklich aus, um eine Beziehung von Gebärenden und Kind möglichst zu vermeiden – als ob Klauseln diese Macht besässen. Jessica betreut das Baby, das sie geboren hat, nicht nur im Spital mit, sondern auch die ersten Wochen in ihrem Haus. Patrick wohnt bei ihr, und die Leihmutter lehrt ihn, das Kind zu wickeln, zu baden, aufzunehmen, zu beruhigen. «Dafür war ich ihr unendlich dankbar», sagt Patrick. Gefüttert hat er die Kleine selber, mit der Flasche.Ein paar Wochen später als geplant fliegt Patrick dann mit seiner Tochter zurück in die Schweiz. Jessica fährt die beiden an den Flughafen, drückt die kleine Paula noch einmal ans Herz und legt sie dem Vater in die Arme: «Es war kein Drama», erinnert sich Patrick und fügt nach einer Pause leiser an: «Oder dann liess sie es sich nicht anmerken, und ich habe es nicht gesehen.» Sie, glaubt er, sei eher froh gewesen, dass die Ménage-à-trois nun ende. Für ihn war es ein Abschied von einer Freundin, die ihm das Liebste geschenkt hatte.Zu Hause in der Schweiz zeigt sich indes bald, dass, zumindest aus administrativer Sicht, der mühseligste Teil noch kommen sollte. Patrick war gut vorbereitet. Das Kinderzimmer stand bereit, und seine Putzfrau hatte sich zum Glück noch kurz vor der Geburt bereit erklärt, fortan auch als Nanny für die Kleine zu fungieren. Patrick hatte sie gefragt, weil er wollte, dass seine Tochter schon früh auch eine weibliche Bezugsperson erhält.Doch rechtlich wird es bald kompliziert. Bei Leihmutterschaften kollidieren regelmässig die Rechtsordnungen verschiedener Länder, was die Behörden vor ein Dilemma stellt: Eigentlich dürfte es Kinder aus Leihmutterschaft in der Schweiz gar nicht geben; sind sie aber trotzdem plötzlich da, kann man ihnen aus Gründen des Kinderschutzes nicht die Eltern verwehren. Also müssen die Behörden abwägen. Herausgebildet hat sich dabei das Prinzip, dass zunächst einmal die gebärende Frau als Mutter gilt, selbst wenn sie diese Rolle gar nicht will. Der genetische Vater kann das Kind anerkennen und wird so zum zweiten Elternteil. Unberücksichtigt bleiben die Wunschmütter oder der Partner des Vaters, sie müssen per Stiefkindadoption zu einem offiziellen Elternteil werden.Damit hat auch Patrick zu kämpfen. Er findet bald einen Partner, der das Kind auch adoptieren will, doch als Mutter gilt immer noch Jessica. Sie muss zuerst einmal in der Schweiz ihr Sorgerecht an Patrick abtreten, dann in den USA auf ihre Rechte als Mutter verzichten, damit wiederum in der Schweiz die Stiefkindadoption überhaupt möglich wird. Und die führt Patrick und seinen Partner während gut anderthalb Jahren von Pontius zu Pilatus, vom Kanton über die Gemeinde zur Kindesschutzbehörde, durch Fragebögen, Abklärungen und Interviews – bis Paula dann offiziell zwei Väter hat.Die Frage nach der AbstammungDas Mädchen, damals noch keine 10 Jahre alt, wird zu dieser Adoption auch selber befragt. Es stimmt zu, so wie es auch in seinem Umfeld ganz selbstverständlich erzählt, es lebe mit zwei Papis, und sich höchstens über blöde Fragen nervt, die hin und wieder dazu kommen. Damit gibt Paula eine erste Antwort auf die zweite grosse Frage im Streit um die Leihmutterschaft: Wie geht es den betroffenen Kindern?Laut Studien entwickeln sie sich nicht a priori schlechter als Kinder mit zwei leiblichen Eltern. Und doch erleben einige Kinder diese Entstehung als Schicksalsschlag, zum Beispiel Olivia Maurel. Die schweizerisch-französisch-amerikanische Autorin, 1991 selber als Kind einer Leihmutter geboren, schreibt in ihrer Autobiografie, sie habe sich vom Kindesalter an bei ihrer Mutter fremd gefühlt. Sie litt unter Angstzuständen, kämpfte mit Alkohol- und Drogenmissbrauch und unternahm mehrere Suizidversuche – bis eines Tages ihr Gefühl bestätigt wurde: Mit 31 offenbarte ihr ein DNA-Test, dass sie mit ihrer rechtlichen Mutter nicht verwandt ist, erst danach fand sie über gemeinsame Verwandte ihre leibliche Mutter. Sie fühle sich wie ein Produkt, sagt sie heute. «An mir klebt ein Preisschild.»Olivia Maurel, Autorin und Aktivistin, wurde 1991 als Kind einer Leihmutter aus Kentucky geboren und hat sich ein Leben lang fremd gefühlt.Ryan Jenkinson / Parsons Media / ImagoZumindest was die Ungewissheit über die eigene Abstammung betrifft, ist Maurel nicht allein. Auch die oben erwähnte Analyse des Zürcher Gemeindeamts zeigt, dass bei einem grossen Teil der bekannten Fälle die Identität der genetischen Mutter nicht bekannt ist, auch nicht für die Kinder. «In der Mehrheit der Fälle ist das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung verletzt», schreibt das Gemeindeamt dazu.Patrick will diesen Fehler nicht machen. Er erklärt Paula früh den Hintergrund ihrer Geburt und wieso sie keine Mutter hat. Sie kennt die Leihmutter Jessica, die eine Freundin der Familie geworden ist. Und sie wird mit 18 das Recht haben, auch ihre genetische Mutter, also die Spenderin der Eizelle, zu kontaktieren. Ihr Name ist Patrick zwar nicht bekannt, er ist aber für diesen Fall bei den Behörden hinterlegt.Ob die Tochter diese Möglichkeit nutzen wird, kann heute niemand sagen. Die Verträge mögen noch so ausgefeilt sein, die Realität schreibt dann doch gerne ihre eigenen Geschichten.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel