PfadnavigationHomePanoramaVorgeburtliche DiagnostikNach verweigerter Abtreibung des „Wunschkindes“ – Paar verklagt seine LeihmutterStand: 15:21 UhrLesedauer: 4 MinutenQuelle: Maurizio Gambarini/dpaEine Frau in Kanada verhalf einem gleichgeschlechtlichen Paar zum Kind. Doch die Leihmutterschaft endete vor Gericht. Vorausgegangen war ein Streit um eine mögliche Abtreibung des Kindes, das eine Behinderung hat.Als die E-Mail der Wunscheltern eintraf, war die Leihmutter gerade auf Reisen. Die Kanadierin war am Boden zerstört: Das Paar, für das sie ein Kind austrug, wollte die Schwangerschaft beenden. Bei einer Untersuchung waren bei dem ungeborenen Jungen eine Lippenspalte sowie möglicherweise weitere kleinere Auffälligkeiten festgestellt worden. Die Frau lehnte die Abtreibung ab.Zwei Jahre später landete der Konflikt vor Gericht: Die Wunscheltern haben sie verklagt, im Raum steht auch die Zahlung einer hohen Summe Schadensersatzes.Der Fall aus der kanadischen Provinz Ontario macht aktuell international Schlagzeilen, weil er gleich mehrere gesellschaftliche Konflikte aufzeigt: die Rechte von Leihmüttern, die Erwartungen der Wunscheltern, die Rolle der vorgeburtlichen Diagnostik und die Frage, wer letztlich über eine solche Schwangerschaft entscheiden darf. Über den Rechtsstreit berichtete zunächst die Zeitung „National Post“; die „New York Post“ und „The Sun“ griffen die Geschichte anschließend ebenfalls auf. Nach einem Ultraschall des Babys begann der KonfliktDer heute zweijährige Junge wurde im Rahmen einer Leihmutterschaft für ein gleichgeschlechtliches Männerpaar gezeugt. Verwendet wurden Embryonen aus einer Eizellspende und den Samenzellen der beiden vorgesehenen Väter. Zunächst verlief das Verhältnis zwischen den Parteien offenbar positiv.Im Juni 2024 änderte sich die Situation aber: Eine Ultraschalluntersuchung deutete auf eine Lippenspalte sowie möglicherweise eine Gaumenspalte und einen kleinen Herzfehler hin. Daraufhin berief sich das Paar auf eine Klausel des Leihmutterschaftsvertrags und teilte der Frau schriftlich mit, man wünsche die Beendigung der Schwangerschaft. In dem Schreiben hieß es laut der „National Post“, die Entscheidung sei „frei und informiert“ getroffen worden. Die Leihmutter verweigerte den Eingriff jedoch, der im fortgeschrittenen Stadium (22. Schwangerschaftswoche) hätte stattfinden müssen. Lesen Sie auchVor Gericht erklärte sie später, für sie sei eine Abtreibung nur infrage gekommen, wenn Ärzte dem Kind keine realistische Überlebenschance eingeräumt hätten. Eine Lippenspalte sei dagegen operativ behandelbar. Stattdessen bestand die Frau, die in dem Artikel anonym bleibt, auf weiteren Untersuchungen. Spezialisten in Toronto kamen dann zu dem Ergebnis, dass das Kind – abgesehen von der Lippenspalte – wohl weitgehend gesund sein werde. Daraufhin akzeptierten die Wunscheltern die Fortsetzung der Schwangerschaft.Auch über den Geburtsort gab es StreitDoch auch über die Entbindung gab es Streit: Die Leihmutter wollte zuhause gebären, die Wunscheltern eine Entbindung im Krankenhaus, gerade aufgrund der diagnostizierten möglichen Komplikationen. Letztlich geschah beides: Bei der Hausgeburt gab es Komplikationen mit der Atmung des Kindes, sodass Mutter und Säugling ins Krankenhaus gebracht werden mussten.Lesen Sie auchNach der Geburt nahmen die Eltern den Säugling mit nach Hause, den Kontakt zur Leihmutter brachen sie ab. Die Konflikte waren damit jedoch nicht beendet. Später stritten die Parteien um die Erstattung schwangerschaftsbedingter Kosten. Die Leihmutter forderte rund 10.000 Dollar für ausstehende Kosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten und die nicht geleisteten Beiträge zu ihrer Rentenversicherung. Als sie diese nicht erhielt, schaltete sie eine Schiedsstelle ein.Lesen Sie auchIm Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo die Vergütung für Leihmütter mehr als 100.000 Dollar betragen kann, ist in Kanada nur die sogenannte „altruistische Leihmutterschaft“ erlaubt. Nach dem Assisted Human Reproduction Act (AHRA) ist es verboten, einer Leihmutter ein Honorar oder eine Vergütung dafür zu zahlen, dass sie ein Kind austrägt. Stattdessen erhalten kanadische Leihmütter lediglich eine Erstattung der nachweisbaren Ausgaben, die ihnen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und deren Austragung entstehen.Der Moment, in dem sich alles änderteIm Mai 2026 konterte das Elternpaar dann seinerseits mit der Klage vor dem Ontario Superior Court. Darin werfen die Eltern der Leihmutter vor, diese habe sie nicht ausreichend über den Gesundheitszustand des Kindes informiert, das ungeborene Kind gefährdet, die Vertraulichkeitsvereinbarungen verletzt und ihnen, also den Eltern, emotionale Belastungen verursacht. Die Frau weist sämtliche Vorwürfe zurück.Die verweigerte Abtreibung wird in der Klageschrift den Medienberichten zufolge nicht ausdrücklich erwähnt. Sowohl die Leihmutter als auch die Leiterin der Vermittlungsagentur „Surrogacy in Canada Online“, Sally Rhoads-Heinrich, sehen diesen Konflikt jedoch als den Wendepunkt der Beziehung. „Das war der Moment, in dem sich alles verändert hat“, sagte Rhoads-Heinrich der „National Post“.Lesen Sie auchEine konkrete Schadensersatzforderung werde in der Klage laut „National Post“ zwar nicht genannt, doch der Beklagten zufolge stehen bis zu 600.000 Dollar im Raum – eine Summe, die sie, so die Leihmutter, keinesfalls zur Verfügung habe.In einem Interview beschreibt sich die Frau als alleinerziehende Mutter einer Tochter. Im Falle einer Verurteilung und Zahlung müsse sie wohl ihr Haus verkaufen. In der „New York Post“ wird die Leihmutter zudem mit den Worten zitiert: „Ich fühle mich einfach nur ausgenutzt (…). Sie haben nicht das perfekte Kind bekommen, das sie wollten, und haben mich dann weggeworfen.“ Der Fall wirft auch die Frage auf, welche Bindungswirkung Vereinbarungen in Leihmutterschaftsverträgen überhaupt haben, wenn es um medizinische Entscheidungen während der Schwangerschaft geht. Nach kanadischem Recht liegt die letztliche Entscheidung über eine Abtreibung bei der schwangeren Frau. Selbst vertragliche Klauseln können dieses Selbstbestimmungsrecht nicht ohne Weiteres außer Kraft setzen. Beobachter sehen deshalb im Verfahren einen möglichen Präzedenzfall für die Grenzen vertraglicher Regelungen im Bereich der Reproduktionsmedizin. krott