Streit um Leihmutterschaft: Wenn die Eltern eine Abtreibung wollen - und die Leihmutter das Kind trotzdem zur Welt bringtZwei amerikanische Leihmütter kämpfen um das Sorgerecht für die Kinder, die sie eigentlich für andere austragen wollten. Jetzt wird in den USA debattiert, ob die Leihmutterindustrie Kinder und Mütter einem zu hohen Risiko aussetzt.09.09.2026, 05.30 Uhr7 LeseminutenBei der Ultraschalluntersuchung eines Fötus können Ärzte Missbildungen und Erkrankungen erkennen. Was tun, wenn Auftragseltern das Kind dann nicht mehr wollen - die Leihmutter aber schon?Seksan Mongkhonkhamsao / Moment RF / GettyZunächst lief es so, wie alle es sich vorgestellt hatten. Dann geschah das Desaster. Für die Auftragseltern? Für das Kind? Für die Leihmutter? Für alle erwachsenen Beteiligten stellen die Geschehnisse vermutlich einen Wendepunkt im Leben dar. Das Leben des Kindes werden sie wohl prägen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das Kind entstand 2025 im Reagenzglas. Aus der Eizelle von Nausheen Gilkar und einem Spermium von Omar Ahmed kreierten Ärzte einen Embryo. Die Krankenschwester McKenna West hatte sich für das kalifornische Paar als Leihmutter zur Verfügung gestellt. Eine Agentur vermittelte die beiden Parteien, wie in den USA üblich. West wurde schwanger und sollte für die Geburt des Kindes 60 000 Dollar bekommen.Die Krankenschwester McKenna West trug als Leihmutter das Kind des kalifornischen Paars aus. Das Paar wollte aufgrund eines Herzfehlers des Kindes einen Schwangerschaftsabbruch.PDDoch bei einer Ultraschalluntersuchung in der Mitte der Schwangerschaft – in der 20. Woche – entdeckten Ärzte einen schweren Herzfehler bei dem kleinen Buben. Der Fötus litt am Hypoplastic Left Heart Syndrome (HLHS). Bei diesem Herzfehler ist die linke Hälfte des Herzens unterentwickelt, unbehandelt sterben die Säuglinge in der Regel kurz nach der Geburt. Operationen können die Kinder retten, 90 Prozent der operierten Säuglinge überleben heute.Auftragseltern wollen AbtreibungAllerdings kann die Lebensdauer eingeschränkt sein: Nur etwa 50 bis 70 Prozent der Kinder erreichen ihren zwanzigsten Geburtstag. Die Auftragseltern Gilkar und Ahmed entschieden sich dafür, die Schwangerschaft zu beenden. Laut dem Vertrag, den die Agentur ausgehandelt hatte, haben die Auftragseltern das Recht, die Schwangerschaft bei bestimmten Defekten und Erkrankungen auch noch spät in der Schwangerschaft abzubrechen. Diese Regelung ist in vielen amerikanischen Leihmutterschaftsverträgen üblich.Die Leihmutter West folgte zunächst der Entscheidung und vereinbarte einen Termin für den Schwangerschaftsabbruch. Doch dann weigerte sie sich. Später erklärte sie sich in einer gerichtlichen Anhörung am 25. August: «Ich war zu dem Zeitpunkt schon in der 23. Schwangerschaftswoche, und ich wusste, dass das Kind trotz seiner Diagnose eine grosse Überlebenschance hatte. Es hatte sogar eine hohe Chance, ein langes Leben zu führen. Ich fühlte mich mit dem Abbruch nicht wohl.»Die Auftragseltern Gilkar und Ahmed sollen die Leihmutter zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt haben. West kommt aus Alaska, setzte sich dann aber nach Texas ab. Dort sind Abtreibungen unter so gut wie allen Bedingungen verboten. Die gesetzlichen Regelungen zur Leihmutterschaft unterscheiden sich in den USA von Gliedstaat zu Gliedstaat. Wests Umzug und ihre Flucht machten den privaten Fall zu einem Rechtsstreit zwischen den Gliedstaaten Kalifornien, Alaska und Texas. Die Auftragseltern klagten West in Kalifornien an, West bestand allerdings in Texas auf ihre mütterlichen Rechte am Kind, weil sie das Kind gebären wird. In Texas könnte sie diese Rechte zugesprochen bekommen. Der Fall geriet zum politischen Eklat, es schalteten sich Anti-Abtreibungs-Organisationen und Politiker ein.Kind wird geboren – zu wem gehört es?Dann eine Wendung: Am 12. August 2026 gebar West in Dallas den Buben. Sie nennt ihn Gabriel, die Auftragseltern gaben ihm den Namen Rumi. Gilkar und Ahmed – die biologischen Eltern des Kindes – wollten sich nun doch um das Kind kümmern und beanspruchten alle elterlichen Rechte, auch die Bestimmung über die medizinischen Behandlungen. Wegen des laufenden Rechtsstreits entschied jedoch ein texanischer Generalstaatsanwalt, wie das Kind behandelt wird und dass es Texas nicht verlassen darf.Die Leihmutter West darf das Kind nicht mehr besuchen, denn die Auftragseltern erwirkten nach der Geburt eine einstweilige Verfügung gegen sie. Am 25. August trafen die beiden Parteien erstmals vor Gericht aufeinander. Die Auftragsmutter Gilkar weinte und sagte: «Es ist unser Kind, und West versucht es uns wegzunehmen». West wiederum hat das Sorgerecht beantragt.Ein einzelnes Bundesgericht steht nun vor philosophischen und medizinethischen Grundsatzfragen: Wer sind die Eltern des Kindes? Die Frau, die es ausgetragen und vor dem sicheren Tod bewahrt hat? Oder die genetischen Eltern, deren Merkmale das Kind zwar trägt, die es aber eigentlich nicht haben wollten – zumindest nicht mit «Defekt»?Leihmutterschaft wird in den USA seit Jahrzehnten praktiziert, und in vielen Fällen scheint alles ordnungsgemäss abzulaufen – oder eben den Wünschen der zahlenden Parteien entsprechend. Das erscheint zumindest öffentlich so, auch wenn spezielle Internetforen zu dem Thema zeigen, in welch verzweifelte Lagen Leihmütter und auch Auftragseltern geraten können.Probleme sind häufigEine häufige Anfrage in solchen Foren ist beispielsweise: Was tun, wenn die Leihmutter Drogen nimmt und sich auch anderweitig nicht der Schwangerschaft angemessen verhält? Zum Beispiel nicht zu Untersuchungen erscheint oder den Empfehlungen von Ärzten nicht Folge leistet? Im Vertrag sind solche Fragen zwar häufig geregelt, die Leihmutter kann finanziell abgestraft werden – aber der Schaden für das Kind ist bereits entstanden.Die Körper von Menschen geraten bei der Leihmutterschaft unweigerlich unter ein Regime von Eigentumsrechten, die sonst nur für Waren gelten. Aber diese sind dann oft nicht durchsetzbar – weil Leihmütter eben keine Waren sind, die man beispielsweise in einer gesunden Umgebung festketten könnte.Der Fall um das Baby Gabriel/Rumi zeigt jedoch ganz öffentlich, in welche moralisch fast unauflösbaren Situationen Menschen geraten können, wenn sie Leihmutterschaft praktizieren. Insbesondere die in den USA übliche Form der kommerziellen Leihmutterschaft birgt moralische Fallstricke. Bei dieser Form bieten sich viele Leihmütter aus rein finanziellem Interesse an, die Kinder fremder Paare auszutragen.In den USA ist eine Industrie entstanden. Viele Agenturen, Kliniken und Vermittler verdienen grosse Summen in dieser Branche. Eine aktuelle Marktanalyse von Grand View Research schätzt den weltweiten Leihmutterschaftsmarkt 2025 auf 7,8 Milliarden Dollar. Der amerikanische Anteil soll 52 Prozent betragen. Das entspräche für die USA grob 4,1 Milliarden Dollar im Jahr 2025. Für 2026 prognostizieren Experten weltweit einen Markt von 8,6 Milliarden Dollar.Plötzlich ist unklar, wer die Mutter istLeihmutterschaft ist ein grosser Wirtschaftsfaktor. Doch die moderne Medizin bringt Menschen dabei vor neue ethische Dilemmata, bei deren Lösung keine menschlichen Grunderfahrungen als Vorlage dienen können. Während Millionen von Jahren galt für Säugetiere: Wer ein Junges austrägt, ist die Mutter. Nicht ohne Grund steht zum Beispiel im zweitausend Jahre alten jüdischen Religionsgesetz, dass Jude ist, wessen Mutter Jüdin ist. Denn die stehe im Gegensatz zum Vater immer eindeutig fest.Das hat sich jetzt plötzlich geändert – und die daraus entstehenden Fragen müssen von einer Gesellschaft beantwortet werden. Doch das ist kompliziert. Viele europäische Länder wie Deutschland und die Schweiz zögern deshalb, Leihmutterschaft zuzulassen – selbst in der altruistischen Form, bei der keine Bezahlung fliessen darf.Nun regen einige tragische Leihmutterschaftsfälle wie der von Gabriel/Rumi die Debatte auch in den USA an, wo die Leihmutterschaftsindustrie weitgehend unreguliert ist. Die amerikanischen Gesetze und Rahmenbedingungen für Leihmutterschaften sind kommerziell ausgerichtet und momentan nicht ausreichend darauf ausgelegt, solche Ausgänge wie bei Gabriel/Rumi zu verhindern. In diesem Fall wird am Ende keine Regelung noch die menschliche Katastrophe abwenden können: Irgendjemand wird in diesem Arrangement auf fundamentale Weise zu kurz kommen, sehr wahrscheinlich das Kind.Wie katastrophal die Situation für Leihmütter und Kinder in der Leihmutterschaftsindustrie sein können, zeigt ein weiterer aktueller Fall, den das «Wall Street Journal» recherchiert hat. Die Leihmutter Kyla Simpson liess sich von einer kalifornischen Agentur an einen chinesischen Mann vermitteln. Er war alleinstehend und vereinbarte mit Simpson, zwei mit Spendereizellen erzeugte Embryonen in ihre Gebärmutter einzusetzen.Drei Babys nicht abgeholtIn ihrem Bauch wuchsen jedoch drei Babys heran, was manchmal passieren kann, wenn eine befruchtete Eizelle sich in einem frühen Stadium in zwei Hälften teilt, so dass sich daraus zwei Embryonen entwickeln. Eine solche Schwangerschaft ist für Mutter und Kinder risikoreich – die Kinder kamen dann auch als Frühgeburten im November 2024 zur Welt.Der chinesische Auftragsvater Chen Zhou holte die Kinder jedoch nicht ab, er gab Visa- und Zeitprobleme als Gründe an. Simpson erklärte sich bereit, sich um die Kinder auf der Intensivstation zu kümmern. Schliesslich nahm sie sie mit nach Hause – aus der als vorübergehend vereinbarten Betreuung wurden so eineinhalb Jahre. Im Alter von neun Monaten starb einer der drei Buben an einem Atemwegsinfekt.Nach 18 Monaten klopften zwei chinesische Unbekannte an Simpsons Tür und gaben an, sie seien bevollmächtigt, die Kinder abzuholen. Simpson bekam Angst um die beiden Buben. Sie machte sich Sorgen, sie könnten in einen Menschenhändlerring geraten. Andere Fälle aus den USA zeigen, dass so etwas tatsächlich schon vorgekommen ist. Nach mehr als eineinhalb Jahren Sorge fühlte sich Simpson als Mutter der Kinder – und beantragte das Sorgerecht.Abtreibungsgegner nutzen den FallDer Rechtsstreit zwischen dem Chinesen Zhou und Simpson ist bis heute nicht beigelegt und fällt wie der Fall um das Baby Gabriel/Rumi in die amerikanische Debatte über internationale Leihmutterschaft. Verschiedene konservative Medien und Organisationen haben die Fälle aufgegriffen und zu einem Teil des konservativen Kulturkampfes gemacht.Darin werden Fragen zum chinesischen Einfluss und zur Rechtmässigkeit der amerikanischen Staatsbürgerschaft durch Geburt verhandelt. Auch Abtreibungsgegner nutzen den Fall für ihre Zwecke, wie der konservativ-christliche Politiker John Bursch. Liberalere Organisationen wie das Center for Bioethics and Culture Network (CBC) mit Sitz in Kalifornien setzen sich mit Simpson als Werbesymbol für eine stärkere Regulierung der Leihmutterschaft ein. Florida zum Beispiel hat in der Folge im Mai 2026 ein Gesetz verabschiedet, das chinesischen Bürgern verbietet, in Florida Frauen als Leihmütter zu beauftragen.Die ehemalige Leihmutter Simpson bekam im Juni viel Mitgefühl auf Social Media, als sie die beiden Kinder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in eine öffentliche Betreuung abgeben musste. Sie sagte den Kindern: «Mommy liebt euch, okay?» Das Wall Street Journal begleitete die Szene und beschrieb, wie sich die Kinder die Seele aus dem Leib brüllten. Simpson sagte: «Ich liebe meine Kinder. Es ist sehr traumatisch.»3 KommentareMichael Wagner vor 1 StundeTraumatisierende Sorgerechtsstreits gibt es auch ohne Leihmutterschaft. Diese fügt allerding neue und besonder bizarr anmutende Fälle hinzu. Ob dadurch mehr Leid entsteht als gelindert wird ist völkig unklar. Ob man durch eine stärkere Refulierung solche Fälle verhindern kann auch. Bedenklich erscheint es, wenn es für Menschenhändler möglich wird, Babys zu bestellen, die praktisch keine Herkunft haben.Agnes Juillerat Heute2 Empfehlungeno.k., dieser Artikel betrifft zwei Fälle aus den USA, naheliegend wäre ebenfalls ein Bericht aus der Ukraine. Übersicht mit KI: Die Ukraine gilt als eines der weltweiten Zentren für kommerzielle Leihmutterschaft und deckt schätzungsweise ein Viertel des globalen Marktes ab. Trotz des anhaltenden Krieges im Land ist die rechtliche Praxis dort weiterhin erlaubt und boomt kommerziell, wie aktuelle Informationsveranstaltungen großer ukrainischer Agenturen im europäischen Ausland (beispielsweise in Polen) zeigen.