Seit Tagen bewegt der Fall des CDU-Politikers Jens Spahn die Republik. Der zurückgetretene Unionsfraktionsvorsitzende und sein Mann haben mithilfe einer Leihmutter in den USA einen Sohn bekommen. Es ist ein Thema von gesellschaftspolitischer Sprengkraft, das die Gemüter am Küchentisch, in sozialen Medien, Verbänden und Parteien erhitzt. Laut Schätzungen lassen 300 bis 400 deutsche Paare pro Jahr im Ausland eine Leihmutterschaft durchführen. Die Praxis ist in Deutschland verboten. Statistiken werden nicht erhoben. Auf globaler Ebene hingegen ist die Lage eindeutig: Das Geschäft mit der Leihmutterschaft ist zu einem Milliardenmarkt geworden. Wer sich einen Kinderwunsch erfüllen möchte, weicht wie Spahn ins Ausland aus. Wie hat sich dieser Markt entwickelt?„Ein Markt, der jedes Jahr um rund ein Viertel wächst“Dem im April 2025 vorgelegten Bericht des US-Marktforschungsunternehmens Global Market Insights (GMI) zufolge lag der weltweite Leihmutterschaftsmarkt 2024 bei 22,4 Milliarden Dollar. Die Prognose geht davon aus, dass er bis 2034 auf 201,8 Milliarden Dollar anwachsen soll. Das würde rund 25 Prozent Wachstum pro Jahr bedeuten. Zu diesem Markt gehören Fertilitätskliniken, Krankenhäuser und medizinisches Fachpersonal.Insbesondere der US-Markt legte bei den Umsätzen zu: von vier Milliarden Dollar (2023) auf 5,1 Milliarden Dollar (2024). Der wichtigste Treiber für dieses Wachstum sei die „zunehmende Verbreitung von Unfruchtbarkeit bei Paaren und Einzelpersonen“ in den USA, schreibt das Unternehmen. In der Analyse bezieht sich das GMI auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach jeder sechste Erwachsene im gebärfähigen Alter zeitweise unfruchtbar ist. Demnach sind 17,5 Prozent aller Männer und Frauen „an einem Punkt in ihrem Leben von der Unfähigkeit betroffen, ein Kind zu zeugen“. Mit Unfruchtbarkeit meint die WHO das Ausbleiben einer Schwangerschaft nach mindestens zwölf Monaten ungeschütztem Sex. Deshalb, nimmt das GMI an, werde der Bedarf an assistierten Reproduktionstechniken (ART) und Leihmutterschaftsdiensten zunehmen.Der Mediziner Janosch Dahmen ist gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag.dpa„Ein Markt, der jedes Jahr um rund ein Viertel wächst, ist für mich kein Zeichen von Fortschritt, sondern ein Hinweis auf eine zunehmende Kommerzialisierung“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Deutschen Bundestag, Janosch Dahmen, der F.A.Z. Nicht der Kinderwunsch sei das Problem, der sei „zutiefst menschlich“. Problematisch werde es dort, „wo Schwangerschaft, medizinische Leistungen und Elternschaft Teil eines global organisierten Marktes werden“. Diese Entwicklung, so Dahmen weiter, „sollte uns (...) nicht faszinieren, sondern Anlass sein zu fragen, wo eine freiheitliche Rechtsordnung Grenzen ziehen muss.“Soziologin Nolte kritisiert die „Marktlogik“Warum die USA zum Hotspot für Leihmutterschaften geworden sind, belegt eine im Fachjournal „Fertility and Sterility“ veröffentlichte Studie. Sie zeigt, wie sich die assistierte Reproduktion (ART) entwickelt hat: 1999 gab es in den USA 727 Zyklen mit einer Leihmutter. Diese Zahl hat sich vervierfacht und stieg bis 2013 auf 3432 Zyklen. Das bedeutet: Während der Anteil der Leihmutterschaften an allen durchgeführten künstlichen Befruchtungen 1999 bei einem Prozent lag, ist er im Jahr 2013 auf 2,5 Prozent gestiegen. Überdies ist der Anteil von ausländischen Wunscheltern in den USA von 9,5 Prozent im Jahr 1999 auf drei Prozent im Jahr 2005 gesunken. Schließlich stieg die Zahl zwischen 2006 und 2013 von 6,3 auf 18,5 Prozent rasant an.Die Soziologin Dr. Amina Nolte ist seit 2024 Referentin für reproduktive Gerechtigkeit und sexuelle Selbstbestimmung am Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin.Jacintha NolteFür Amina Nolte, die als Referentin für reproduktive Gerechtigkeit beim Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung arbeitet, belegen die Zahlen, dass es sich um eine „Vorstufe zu der Marktdynamik“ handele, die sich in den globalen Prognosen wiederfinde: „mehr rechtliche Sicherheit, mehr Anbieter, mehr internationale Sichtbarkeit – und daraus resultierend mehr Nachfrage, die wiederum neue Anbieter anzieht“. Diese „sich selbst verstärkende Dynamik“ habe aus einer „medizinischen Nischenleistung einen globalen Milliardenmarkt“ gemacht.Deshalb spricht sie von einer „Marktlogik“: Der „Reproduktionsmarkt“ werde von spezialisierten Vermittlungsagenturen und Kliniken durch Investitionsentscheidungen angetrieben, „die gezielt dorthin gehen, wo die Regulierung am besten für die Kundinnen und Unternehmen – nicht aber für die Leihmütter selbst – und die Arbeitskraft am billigsten ist“.„Ein Verbot beendet die Praxis nicht, es verschiebt sie“Schließlich weist Nolte auf den Report „Mapping Global Surrogacy“ (2025) hin, der von der Böll-Stiftung herausgegeben wurde. Darin werde „ein wiederkehrendes Muster bei Leihmutterschaft“ aufgezeigt: „Ein Verbot beendet die Praxis nicht, es verschiebt sie. Indien verbot grenzüberschreitende kommerzielle Leihmutterschaft 2015, danach übernahm zeitweise Thailand diese Rolle, nach dessen Verbot im selben Jahr Kambodscha und Laos, dann rücken verstärkt die Ukraine und Georgien in den Fokus, aktuell zunehmend auch Albanien.“Die Soziologin sieht in der „Marktlogik“ eine Gefahr: „Wer zahlen kann, bekommt praktisch unbegrenzten Zugriff; wer austrägt, wird zur austauschbaren Anbieterin einer Dienstleistung – und wessen Arbeit was wert ist, entscheidet am Ende nicht ihre Anstrengung oder ihr Risiko, sondern ihre Herkunft und ihre Verhandlungsmacht.“ Die Wunscheltern kämen überwiegend aus wohlhabenden Ländern wie den USA, aus Westeuropa, China und den Golfstaaten.Die Leihmütter hingegen kämen aus wirtschaftlich schwächeren Staaten und aus prekären, vulnerablen Bevölkerungsgruppen: aus der Ukraine, Georgien, Ghana und Kenia. „In Georgien etwa kommen viele Leihmütter selbst wieder aus noch ärmeren Nachbarländern wie Kirgistan, Kasachstan oder Usbekistan – Migration eigens für die Leihmutterschaft, weil formale Beschäftigung und soziale Absicherung fehlen.“ Dadurch würden die bestehenden Ungleichheiten – zwischen Nord und Süd und zwischen den Einkommensgruppen – „reproduziert“, folgert Nolte.Mexiko-Stadt ist eine beliebte WahlWer eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen will, muss also die finanziellen Mittel aufbringen. „Die USA sind wegen ihres klaren rechtlichen Rahmens und ihrer fortschrittlichen medizinischen Versorgung das beliebteste Ziel für kommerzielle Leihmutterschaft“, schreibt das US-Wirtschaftsmagazin „Fortune“ in einer 2024 veröffentlichten Recherche. Jedoch seien die Kosten – einschließlich Medizin, Recht und Vermittlungsgebühren – hier am höchsten: zwischen 190.000 bis 230.000 Dollar.In Kanada hingegen, wo nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt ist, zahlt man zwischen 60.000 bis 100.000 Dollar. Argentinien, Kolumbien und Mexiko zögen Wunscheltern an – als Alternativen zu Europa –, weil die Gebühren in den Ländern unter 80.000 Dollar liegen. Insbesondere Mexiko-Stadt sei aufgrund seiner „niedrigen Kosten“ und „progressiven Leihmutterschaftsgesetze“ zu einer beliebten Wahl geworden, hält der Journalist Samuel Burke in seinem „Fortune“-Artikel fest.„Blinde Flecken unseres Rechts“Der Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger hat viele Menschen begleitet, die sich durch Leihmutterschaft ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllten. Es komme „auf die Beachtung und Wahrung der für das deutsche Recht wichtigen Grundsätze“ an, sagt er der F.A.Z. Das bedinge maximale Transparenz, Aufklärung und Fairplay, angefangen bei der Auswahl des Landes selbst, einer seriösen Agentur und renommierten Klinik, gefolgt von eingehenden Vertragskontrollen und -anpassungen, Informationsaustausch mit der Leihmutter, Unterstützung der ausländischen Rechtsanwälte und bei der Ausreise sowie finalen Legalisierung der Elternschaft in Deutschland. „Rechtlich einwandfreie Leihmutterschaft ist auch mit begrenztem Budget möglich, sodass finanzielle Potenz nicht den alleinigen Ausschlag bei der Kinderwunscherfüllung liefert“, erklärt er.Dr. iur. Marko Oldenburger ist Fachanwalt für Familien- und Medizinrecht in Hamburg und auf internationale Familienrechtsfälle und das gesamte Kinderwunschrecht (Leihmutterschaft, Samen-, Eizell- und Embryospende, internationale Adoptionsverfahren) spezialisiert.Marko Oldenburger„Die freie Entscheidung einer gesunden, über alle Risiken aufgeklärten Frau, ein Kind für ein anderes Paar auszutragen, sollte respektiert werden“, findet Oldenburger, der in Hamburg tätig ist. Es gebe vier Kategorien, die eine Elternschaft begründen: Genetik, Biologie (Geburt), Zeugungs- und Verantwortungsabsicht (intentionale und soziale Elternschaft). Eine Leihmutter erfülle nur ein Kriterium (Geburt), Wunscheltern hingegen mit Ausnahme der Geburt alle übrigen (auch Samenspender, die nicht Eltern werden, sind beispielsweise auf eine von vier Kategorien, die Genetik, beschränkt). „Ihnen Elternschaft abzusprechen, halte ich daher für bedenklich.“Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland basiert auf dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz. „Danach ist der Ärzteschaft jede medizinische Behandlung verboten, die auf Leihmutterschaft gerichtet ist. Außerdem ist die Vermittlung von Leihmüttern untersagt“, erklärt Oldenburger und weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2014 hin (Entscheidung vom 10.12.2014, XII ZB 463/13 ), das bekräftige: „Wunscheltern, die dieses Verbot umgehen, handeln jedoch nicht rechtswidrig.“UN-Sonderberichterstatterin fordert ein VerbotAn diesem Punkt sieht der Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen ein Spannungsverhältnis und kritisiert einen „zentralen blinden Fleck unseres Rechts“: „Wir verbieten die Leihmutterschaft im Inland, erkennen ihre Ergebnisse aus dem Ausland aber in der Regel an.“ Hinzu komme die Frage, wie Deutschland mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines globalen, reproduktivmedizinischen Marktes umgehe, „der nationale Schutzstandards zunehmend unterläuft“. Deshalb müsse Deutschland sich stärker mit den grenzüberschreitenden Folgen und der sozialen Ungleichheit beschäftigen, so Dahmen weiter. Dazu gehörten Fragen der Elternschaft, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sowie international vergleichbare Schutzstandards für Eizellspenderinnen und Leihmütter.Reem Alsalem ist seit 2021 UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen.Picture AllianceDerweil will die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, einzelne Fälle von Politikern nicht kommentieren, wie sie auf Anfrage mitteilt. Gleichwohl hebt sie hervor: „Die globale Ausbreitung des Leihmutterschaftsmarktes ist äußerst besorgniserregend.“Dabei verweist sie auf einen UN-Bericht, der im Juli 2025 erschienen ist. „Die Praxis der Leihmutterschaft ist gekennzeichnet durch Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder, insbesondere Mädchen“, heißt es darin. Gemeint sind Frauen, die die Kinder austragen, und solche, die durch Leihmutterschaft zur Welt gekommen sind. Laut Alsalem hat die Untersuchung „beunruhigende Muster wirtschaftlicher, psychischer, körperlicher, reproduktiver und anderer Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ aufgedeckt, „einschließlich der Gefahr von Menschenhandel und sklavereiähnlichen Praktiken“.„Ohne Entschädigung und medizinische Hilfe“Die Auswertung der UN basiert auf 120 eingegangenen Beiträgen von Leihmüttern, Auftraggebern, Agenturen und Experten sowie auf Online-Konsultationen mit 78 Fachleuten. Demnach erhalten Leihmütter nur einen Bruchteil der vereinbarten Summe – teils lediglich zehn bis 27,5 Prozent der Gesamtzahlung –, während der Großteil an Vermittlungsagenturen geht. Viele Frauen würden „ohne Entschädigung und medizinische Hilfe“ zurückgelassen, wenn sie eine Fehlgeburt erlitten oder vertragliche Auflagen nicht vollständig erfüllten.Ferner habe eine Befragung mit 50 Frauen aus Indien ergeben, dass Leihmütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt häufiger an Depressionen leiden. In Indien, Mexiko und Nepal, so die UN, würden Leihmütter „unabhängig von medizinischen Indikationen routinemäßig per Kaiserschnitt entbunden“ – mit Risiken für ihre Gesundheit.Alsalem berichtet, dass Frauen „entmenschlicht“ und „kommerzialisiert“ würden – etwa wenn Frauen, die sich auf Leihmutterschaft einlassen, als „Öfen“, „Brutkästen“, „Trägerinnen“ oder „Mietgebärmütter“ bezeichnet werden. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass die Rate an gesundheitlichen Komplikationen bei Leihmüttern mehr als dreimal so hoch sei wie bei anderen Schwangeren. „Die erzwungene Trennung vom Kind unmittelbar nach der Geburt kann zudem tiefe Traumata, Verlustgefühle und langfristige emotionale Belastungen verursachen“, sagt sie. Deshalb fordert die UN-Sonderbeauftragte ein internationales Verbot jeglicher Form von Leihmutterschaft.
Leihmutterschaft als Milliardenmarkt: 200.000 Euro, um den Kinderwunsch zu erfüllen
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Doch weltweit hat sich das Geschäft damit zu einem Milliardenmarkt entwickelt. Wie konnte es dazu kommen?














