Noch im Februar hat die CDU bekräftigt, dass mit ihr eine Legalisierung von Leihmutterschaft in Deutschland nicht zu machen ist. Die Christdemokraten beschlossen auf ihrem Parteitag in Stuttgart, dass weder eine gewerbliche Leihmutterschaft noch die altruistische Variante ohne Bezahlung mit ihrem Werteverständnis vereinbar sei.Dennoch müssen sich Christdemokraten in diesen Tagen plötzlich die Frage gefallen lassen, ob das strikte Verbot in Deutschland noch zeitgemäß ist. Denn der ehemalige Unionsfraktionschef Jens Spahn und mutmaßlich auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck haben die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen. Bei beiden war der Kinderwunsch so groß, dass sie in die USA auswichen.Britta Haßelmann, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, fordert deshalb eine Debatte über eine Neuregelung. Der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn sei „absolut folgerichtig“ gewesen, sagte Haßelmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die aktuelle gesellschaftliche Debatte zeigt auch, dass es geboten ist, sich erneut inhaltlich mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu befassen.“ Ampelkommission warb für altruistische Leihmutterschaft Die Kommission war in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampelkoalition eingesetzt worden und hatte im April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In der Frage der Leihmutterschaft kam sie zu keinem eindeutigen Ergebnis.Im Abschlussbericht erklärten die Kommissionsmitglieder, der Gesetzgeber könne entweder beim gegenwärtigen Verbot bleiben oder Leihmutterschaft in bestimmten Fällen zulassen, „sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“. Aus Sicht der Kommissionsmitglieder kommt deshalb höchstens eine altruistische Leihmutterschaft infrage. Auf der Basis des Kommissionsberichts sprach sich in der vergangenen Woche auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, „für die Einführung einer altruistischen Leihmutterschaft in engen Grenzen“ in Deutschland aus. Prien sieht betroffene Paare im Dilemma Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die aktuelle Gesetzeslage aber nicht erneut überprüfen, eine Kurskorrektur schloss sie aus. „Das kann ich mir kaum vorstellen“, sagte die CDU-Politikerin.Befragt dazu, was ihr beim Thema Leihmutterschaft durch den Kopf gehe, erklärte Prien: „Das muss unendlich schwer sein.“ Denn man baue gerade in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind auf. Prien ist selbst Mutter von drei Kindern.Auf der anderen Seite sehe sie natürlich auch das Dilemma von Paaren, die aus medizinischen Gründen – egal ob homo- oder heterosexuell – keine eigenen Kinder austragen könnten, sagte Prien. „Das ist ein ganz furchtbares Schicksal, mit dem man sich abfinden können muss“, sagte sie. Dass das schwerfalle und dass individuelle Entscheidungen mit Blick auf Möglichkeiten im Ausland vielleicht anders ausfallen könnten, könne sie zumindest nachvollziehen.Die Juristin und Rechtsphilosophin Friederike Wapler hingegen sieht ein Problem darin, wenn vermögende Paare wie Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke das deutsche Verbot im Ausland umgehen, während andere diese Möglichkeit nicht haben.„Gerecht ist das nicht“, sagt die Professorin der Universität Mainz dem Tagesspiegel. „Wir leben zwar nun mal in einer Gesellschaft, in der sich wohlhabende Menschen mehr leisten können als andere. Aber wenn man es ernst nimmt, dass Kinderlosigkeit Leid erzeugt, kann man damit an dieser Stelle nicht zufrieden sein.“In der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung der Ampel warb Wapler deshalb für eine Legalisierung der Leihmutterschaft. „Ich finde es wichtig, die Selbstbestimmung der Frauen ernst zu nehmen“, sagt sie. Man könne sich freiwillig dafür entscheiden, Leihmutter zu sein, auch wenn sich viele Frauen das nicht vorstellen könnten. „Die Fortpflanzungsfreiheit umfasst jeden Kinderwunsch und auch die Freiheit zu überlegen, wie man als Frau mit der Fähigkeit, Kinder zu kriegen, umgeht.“ Eine Idee ist Vermittlung nur auf gemeinnütziger Basis Zugleich sehe sie eine Gefahr von Ausbeutung, betont Wappler. „Es gibt ein Machtgefälle zwischen Wunscheltern und Leihmüttern. Mit unserem Vorschlag haben wir versucht, hier einen Ausgleich zu schaffen.“Die Kommission wies damals darauf hin, bei Leihmutterschaft gebe es stets „Potenzial für Umgehungen und Missbrauch“. Der Gesetzgeber könne daher das bestehende Grundsatz-Verbot lassen, wie es ist.Verfassungsrechtlich sei aber auch ein anderer Weg denkbar, und zwar sowohl, wenn zwischen Wunscheltern und Leihmutter eine Bindung besteht, als auch, wenn das nicht der Fall ist. Die Idee der Kommission war es, diesen zweiten Fall, bei dem es der Leihmutter ums Geldverdienen geht, so auszugestalten, dass er dennoch unter den Oberbegriff der altruistischen Leihmutterschaft fällt. Der Vorschlag dazu war, dass die Beteiligten verpflichtend vereinbaren müssten, eine Beziehung zueinander aufzubauen.Leihmütter müssten finanziell großzügig entschädigt werden, meint Wappler. Die Schwangerschaft bestimme monatelang ihr Alltagsleben. „Ansonsten darf mit der Leihmutterschaft aber niemand Geld verdienen.“ Vermittelt werden sollten Leihmütter deshalb nicht mehr durch Agenturen, die selbst Geld verdienen wollen, sondern nur noch auf gemeinnütziger Basis.„Zudem verbietet unser Regelungsvorschlag anonyme Leihmutterschaften. Die Wunscheltern müssen sich also mit den Vorstellungen und Wünschen der Leihmutter auseinandersetzen und diese berücksichtigen“, betont Wapler.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Leihmütter sollten zudem für eine kurze Zeit nach der Geburt die Möglichkeit haben, sich umzuentscheiden, selbst zur rechtlichen Mutter zu werden und das Kind zu behalten. Und Leihmutter sollte nur werden können, wer zuvor schon einmal ein Kind zur Welt gebracht hat.Die Union dürfte diesen Regelungsvorschlag dennoch als Umdeutung der kommerziellen Leihmutterschaft werten: Sie hatte die Besetzung der Kommission schon zu Ampel-Zeiten als einseitig, die Ergebnisse daher als politisch gefärbt kritisiert.Zumindest eine offene Debatte über Leihmutterschaft fordert auch der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Er persönlich sehe sowohl Argumente für als auch gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften, sagte der Jurist am Dienstag im Deutschlandfunk.„Wenn man eine Leihmutterschaft in Deutschland am Ende erlauben würde, dann müsste das sicherlich sehr gut reguliert sein“, betonte Frister. Es bräuchte dann gewisse Schutzmechanismen. So sei eine Bindung der Leihmutterschaft an altruistische Motive möglich. Auch müsste die Leihmutter nach der Entbindung noch die freie Entscheidung haben, ob sie das Kind abgibt oder nicht. Er persönlich halte es allerdings für schwierig, „Schutzmechanismen dann wirklich in der Praxis durchzusetzen“, gab der Jurist zu bedenken. (mit dpa/AFP)