Zwei einflussreiche Politiker der CDU haben kürzlich ihre durch Leihmutterschaft erworbene Elternschaft öffentlich gemacht: Beide sind mit Männern verheiratet, haben Frauen in den USA als Leihmütter ihrer nun geborenen Kinder genutzt und damit das hier geltende Recht umgangen. Dahinter steht ein grundsätzlicher Konflikt. Für homosexuelle Ehepaare ist es unmöglich, ihren Kinderwunsch innerhalb ihrer Beziehung zu verwirklichen. Und anders als lesbische Paare können schwule Ehepartner kein Kind in ihrer Ehe gebären.Doch Überlassung der Gebärmutter einer Frau für ein schwules Paar ist nur scheinbar analog zur Samenspende für ein lesbisches Paar. Sie ist etwas völlig anderes und bei uns verboten. Die CDU hat jüngst nochmals unterstrichen, dass sie die Schaffung einer Familie unter Zuhilfenahme einer Leihmutter aus ethischen Gründen ablehnt. Selbst die von der Ampelregierung beauftragte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung empfahl, das Verbot der Leihmutterschaft eher beizubehalten, da sie ethisch, rechtlich und praktisch schwer zu handhaben sei und „selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potential für Umgehungen und Missbrauch“ berge. Die Kommission gestand aber zu, dass eine Leihmutterschaft zulässig werden könnte bei längerer persönlicher Bekanntschaft der involvierten Personen, höchstem medizinischem Schutz für Frau und Kind sowie Transparenz auch dem Kind gegenüber.Bettina Wiesmann (CDU) gehörte von 2017 bis 2021 und in den Jahren 2024/2025 dem Bundestag an.Fabian WilkingDiese Überlegungen, die tatsächliche Risiken aufgreifen, mildern das Problem vielleicht im Einzelfall. Für eine Neuregelung taugen sie nicht, denn sie blenden wesentliche Aspekte aus: die Auswirkungen der Leihmutterschaft auf das Wohl der Mutter und vor allem auf das Wohl des Kindes. Das Kind wird nicht aus Not der Mutter abgegeben, wie etwa im Fall der Freigabe zur Adoption. Trotzdem muss es auf die Liebe, Nahrung und Fürsorge der ihm wohlvertrauten Mutter verzichten; es muss die neuen Eltern erst kennenlernen, eine bestehende Bindung durch eine andere ersetzen. Werden Mutter und Kind weiterhin eine Beziehung haben – gegebenenfalls über Tausende von Kilometern hinweg und trotz der asymmetrischen Familiensituation? Das wird nur selten gelingen.Seelische Risiken für Mutter und KindDas Kind muss ohne Not auf seine Mutter verzichten, die Mutter per Vertrag auf ihr Kind. Es ist schwer vorstellbar, dass die Not eines schwulen Paares, kein gemeinsames Kind bekommen zu können, schwerer wiegt als die Not eines Kindes, einfach so von seiner Mutter getrennt zu werden. Die Forschung zu Bindung und Trennung von Mutter und Kind legt nahe, dass diese Trennung seelische Risiken für das Kind mit sich bringt, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.Auch die Leihmutter, obgleich sie in die Situation eingewilligt hat, nimmt mögliche psychische Folgen in Kauf, von den gesundheitlichen Belastungen einer Schwangerschaft ganz abgesehen. Soll es trotzdem zulässig sein, solche in die innersten Persönlichkeitsschichten von Kind und Mutter greifenden Entscheidungen den Abwägungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Lebensgestaltung Dritter zu überlassen – am Ende noch im Namen der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen?Reproduktive Ausbeutung von FrauenEine eindeutige Antwort haben das Europäische Parlament und die von der UN-Vollversammlung beauftragte Sonderberichterstatterin zur Gewalt gegen Frauen gegeben, als sie 2025 ein vollständiges weltweites Verbot der Leihmutterschaft forderten. Ihnen ging es dabei um die Gewalt gegen die betroffenen Frauen und Kinder, die reproduktive Ausbeutung der Frauen und die verstärkte patriarchale Sicht auf die Frau als Objekt. Allerdings urteilten der deutsche und der Europäische Gerichtshof schon mehrfach zugunsten der Wunscheltern eines Leihmutter-Kindes, weil es bereits geboren war und sich die Kindeswohlabwägung ab dem Moment neu stellte.Die Kernfrage lautet deshalb, ob die existenzielle Verfügung über Kinder, die sie zum Objekt einer Elternauswahl macht, zulässig ist – zumal unter Verwendung technischer Verfahren bei der Auswahl von Erzeugern, Leihmüttern sowie der befruchteten Eizellen. Aus Respekt vor dem Leben, der Menschenwürde und unserer Geschichte ist sie zu verneinen.Eine kinderfreundliche Gesellschaft hat andere Mittel, auch schwulen Ehepaaren den Wunsch nach Familiengründung zu erleichtern: Es kann mehr getan werden, die jährlich mehr als 100.000 ungewollt Schwangeren anstelle der Abtreibung zur vertraulichen Geburt mit Freigabe zur Adoption zu ermutigen. Die Anforderungen an Adoptionen hinsichtlich Alter und Familiensituation sollten überprüft werden: Jedes Jahr bekommen in Deutschland mehr als 25.000 Frauen über 40 und Männer über 50 ein Kind; sie sind damit älter, als es die Adoptionsvermittlungsstellen den Interessenten zugestehen. Auch notleidende Kinder in Krisengebieten könnten in den Blick genommen werden.Nicht alles, was technisch möglich und gestaltbar ist, ist auch richtig. Die Leihmutterschaft mit dem Vertragsziel der Übergabe des geborenen Kindes an fremde Personen ist kein richtiger Weg, Kinderlosen die Familiengründung zu ermöglichen. Sie ist eine Absage an die an den Schwächsten orientierte, mitfühlende Gesellschaft, die wir sein wollen und sollten.
Leihmutterschaft: Reproduktive Ausbeutung von Frauen
Es gibt andere Wege als die Leihmutterschaft, schwulen Ehepaaren den Weg zur Familiengründung zu ermöglichen. Etwa, indem man ungewollt schwangere Frauen ermutigt, ihre Kinder zur Welt zu bringen.








