PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungEU-PläneVon der Leyens Chatkontrolle kann noch gestoppt werdenStand: 15:16 UhrLesedauer: 3 MinutenEU-Kommissionspräsidentin Ursula von der LeyenQuelle: Getty Images/Thierry MonasseDie EU-Chatkontrolle ist in vieler Hinsicht problematisch. Das Europäische Parlament sagte zwar nein, aber ein Verfahrenstrick machte daraus ein Ja. Jetzt kommt es auch auf eine Bundesministerin an.Eltern, die in Poesiealben oder Chats ihrer Kinder schnüffeln, gelten als Kontrollfreaks. Jetzt will der Staat nicht nur die Chats der Kinder ausspähen, sondern die aller Erwachsenen gleich mit. Dazu sind gerade etliche Gesetzesvorhaben auf dem Weg. Eines davon betrifft die sogenannte Chatkontrolle. Das EU-Parlament hat dazu ein Gesetz verabschiedet, das es vorher schon zweimal abgelehnt oder streng befristet hatte. Wobei erklärungsbedürftig ist, was in diesem Fall „verabschieden“ heißt.Es war nämlich so, dass 314 Europaparlamentarier gegen die Chatkontrolle stimmten und nur 276 dafür. Damit war der Entwurf angenommen. Die Minderheit gewann die Abstimmung gegen die Mehrheit. Das klingt nicht nur undemokratisch, das ist es auch.Möglich ist das wegen der kaum durchschaubaren Abstimmungsprozeduren in der EU. In diesem Fall spielte eine Rolle, dass es schon mehrfach Vorabstimmungen gab, der Vorschlag als Eilantrag eingebracht wurde und darum für die Ablehnung die absolute Mehrheit der Parlamentssitze nötig gewesen wäre. Das wären 364 Stimmen gewesen. Die Abstimmung fand aber unmittelbar vor den Sommerferien statt – und es ist aus guten Gründen anzunehmen, dass zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr alle Abgeordneten vor Ort waren.Lesen Sie auchEntscheidend ist aber noch etwas anderes: Der Entwurf stammte von der EU-Exekutive und wurde seit dem vergangenen Jahr zwischen EU-Kommission und Ministerrat diskutiert. Die EU-Kommission verlangte ein Gesetz, das die vollständige und anlasslose Generalüberwachung sämtlicher Chats auf allen Plattformen vorsah. Der Ministerrat – das Gremium der zuständigen Fachminister der Mitgliedsländer – schwächte diese Fundamentalhaltung ein wenig ab. Das Parlament am Ende der Entscheidungskette hatte dazu nur noch ja oder nein zu sagen. Letztlich sagte es zwar nein, was aber aufgrund der Verfahrenstricks trotzdem ein Ja war.Lesen Sie auchDas ist schon deshalb problematisch, weil die Exekutive hier de facto ihr eigenes Gesetz beschlossen hat. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es im Artikel 20 des Grundgesetzes, und im selben Satz steht auch, was Staat konkret bedeutet, nämlich die Organe der „Gesetzgebung“, der „vollziehenden Gewalt“ und der „Rechtsprechung“. Legislative, Exekutive und Judikative, getrennt voneinander, damit niemals eine staatliche Einheit ein Übermaß an Macht anhäufen kann.Direkt vom Volk gewählt ist auf EU-Ebene jedoch allein das Europaparlament, das gegenüber dem Rat und der Kommission noch am wenigsten zu sagen hat – die europäische Staatsgewalt geht mehr und mehr von der Kommission und anderen Exekutivorganen aus.Lesen Sie auchDas ist schon für sich gesehen bedenklich. Aber noch bedenklicher ist es angesichts der in Rede stehenden Chatkontrolle. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat schon angekündigt, dass für den Zugang zu den Plattformen eine staatliche EU-App Bedingung werden soll. Wer sich nicht über die Staats-App registriert, soll nicht mehr mitreden dürfen. Sie begründet das mit Kinder- und Jugendschutz. Aber sie will es per Totalkontrolle für Kinder und Erwachsene durchsetzen.Immerhin gibt es noch Hoffnung: Mitreden im Ministerrat kann auch die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die hat sich strikt gegen die Pläne für die anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Man kann sie nur ermutigen, hart zu bleiben.
EU-Pläne: Von der Leyens Chatkontrolle kann noch gestoppt werden - WELT
Die EU-Chatkontrolle ist in vieler Hinsicht problematisch. Das Europäische Parlament sagte zwar nein, aber ein Verfahrenstrick machte daraus ein Ja. Jetzt kommt es auch auf eine Bundesministerin an.










