Openai kann nicht als Unionsmarke registriert werden
Beschreibender Begriff, kein erfundenes Wort
OpenAI argumentiert vergeblich
Zweite Chance
KI-Anbieter OpenAI hat vergeblich versucht, seinen Namen in der Europäischen Union als Marke für relevante Dienstleistungen und Produkte zu registrieren. Nach dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und dessen fünfter Beschwerdekammer hat auch das Gericht der Europäischen Union gegen OpenAI entschieden (OpenAI v European Union Intellectual Property Office, Az. T-555/25). Begriffe, die aus Sicht der relevanten Zielgruppe ein relevantes Angebot beschreiben, dürfen nicht als Marke registriert werden. Auf Groß- oder Kleinschreibung kommt es nicht an.









