Der Begriff OPENAI ist zu allgemein beschreibend. Daher kann er für relevante Bereiche nicht als EU-Wortmarke registriert werden. Eine Chance gibt es aber noch.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „OpenAI verliert im Markenstreit vor EU-Gericht“.

Ein Streit zwischen dem US-Unternehmen OpenAI und dem Markenamt der EU landet vor Gericht: Was spricht dagegen, den Unternehmensnamen für Software und IT-Leistungen zu sichern?