Der Begriff OPENAI ist zu allgemein beschreibend. Daher kann er für relevante Bereiche nicht als EU-Wortmarke registriert werden. Eine Chance gibt es aber noch.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „OpenAI verliert im Markenstreit vor EU-Gericht“.

Ein Streit zwischen dem US-Unternehmen OpenAI und dem Markenamt der EU landet vor Gericht: Was spricht dagegen, den Unternehmensnamen für Software und IT-Leistungen zu sichern?

Zu offen für den Markenschutz: Das Gericht der EU hat eine Klage von Open AI vollständig abgewiesen. Der Name des KI-Konzerns beschreibt nach Ansicht der Richter lediglich die…

Il Tribunale dell'Unione Europea ha confermato il rifiuto parziale della registrazione del marchio OPENAI, ritenendolo descrittivo per alcuni servizi software e cloud. Respinte le…

Der Begriff OPENAI ist zu allgemein beschreibend. Daher kann er für relevante Bereiche nicht als EU-Wortmarke registriert werden. Eine Chance gibt es aber noch.