Quelle: dpa
15. Juli 2026, 12:33 Uhr
Das EU-Markenamt wollte «OPENAI» nicht als Wortmarke eintragen - zu Recht, sagt nun das Gericht der Europäischen Union. (Symbolbild)
© Hendrik Schmidt/dpa
Das für sein KI-Modell ChatGPT bekannte Tech-Unternehmen OpenAI ist mit einer Klage gegen die verweigerte Eintragung der Wortmarke «OPENAI» vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Software und IT sei die Bezeichnung rein beschreibend und habe daher keine Unterscheidungskraft, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden.











