Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.

D as Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten, der Lorenz A. von hinten erschossen hat, zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ist eine gute Nachricht, aber eine, die zugleich misstrauisch macht: Denn das Gericht deutete in seinem Eröffnungsbeschluss an, dass der Polizist in putativer Notwehr gehandelt haben könnte, was eine milde oder gar keine Strafe nach sich ziehen könnte.

Lorenz A. war in der Nacht zu Ostersonntag vergangenen Jahres in einen Konflikt mit der Polizei geraten. Laut Anklageschrift hatte ein Türsteher dem Schwarzen A. den Einlass in eine Disco in der Oldenburger Innenstadt verweigert. Im Zuge des folgenden Streits soll Lorenz A. Pfefferspray eingesetzt haben. Anschließend flüchtete er, verfolgt von mehreren Personen, durch die Fußgängerzone.

Um seine Verfolger abzuschütteln, soll Lorenz A. ein Messer gezeigt haben. Der angeklagte Polizist und sein Kollege sollen über Funk gewarnt worden sein, dass Lorenz A. ein Messer dabei habe. Sie sollen dem jungen Mann entgegengekommen sein. 60 Meter vor ihm sollen sie sich mit gezogenen Pistolen vor ihren Streifenwagen gestellt und Lorenz A. zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Sie drohten nicht damit, zu schießen.