Stand: 13.07.2026 13:58 Uhr

Das Landgericht Oldenburg hat im Fall Lorenz A. die Anklage gegen einen Polizisten zugelassen. Der Beamte muss sich daher bald wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Wann der Prozess beginnt, ist nach Angaben des Gerichts allerdings noch unklar. Der 21-jährige Lorenz A. war am 20. April vergangenen Jahres nach einem Streit in der Oldenburger Innenstadt vor der Polizei geflüchtet, dabei versprühte er Reizgas. Der angeklagte Polizeibeamte schoss darauf mehrmals auf den 21-Jährigen und verletzte ihn tödlich. Die Staatsanwaltschaft hat im November Anklage gegen den Mann erhoben: Die Ermittler werfen dem 28 Jahre alten Polizisten vor, dass er die "tödlichen Schüsse rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben habe". Der 28-Jährige hätte nach Ansicht der Behörde erkennen müssen, dass Lorenz A. lediglich habe fliehen wollen.

Landgericht: Schüsse fielen in hochdynamischem Geschehen

Das Landgericht Oldenburg schloss sich dem in der vorläufigen Bewertung an: Die 4. Große Strafkammer nimmt nach Abschluss des sogenannten Zwischenverfahrens an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Sie geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus. Angenommen wird demnach, dass die Schüsse "in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden auf den flüchtenden Lorenz A. von hinten abgegeben worden sind." Wie genau der gesamte Vorfall ablief, werde in der Hauptverhandlung aufzuklären sein, teilte das Landgericht mit.