PfadnavigationHomePanoramaFall Lorenz A. in OldenburgEr soll 21-Jährigen von hinten erschossen haben – Polizist wegen fahrlässiger Tötung vor GerichtStand: 12:41 UhrLesedauer: 2 MinutenAm Tatort in der Oldenburger Innenstadt erinnern Fotos, Blumen und Kerzen an Lorenz A., der durch Polizeischüsse tödlich verletzt wurdeQuelle: Sina Schuldt/dpaAn Ostern 2025 starb Lorenz A. in Oldenburg durch Schüsse eines Polizisten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Schützen der fahrlässigen Tötung, eine Notwehrlage habe nicht bestanden. Nun muss der Beamte vor Gericht.Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg im April 2025 steht ein Polizist bald vor Gericht. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.Der 28-jährige Beamte soll den Mann in der Nacht zu Ostersonntag im vergangenen Jahr bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.„Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hatte die Staatsanwaltschaft im November 2025 erklärt, als sie Anklage erhob. Der Polizist sei demnach davon ausgegangen, er werde mit einem Messer angegriffen. Lorenz A. versprühte zwar Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht, ließ die Staatsanwaltschaft wissen.Lesen Sie auchDer Polizist hätte erkennen können und müssen, dass der 21-Jährige lediglich fliehen wollte, um nicht festgenommen zu werden. Demnach gab es laut Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrlage.In einem sogenannten Zwischenverfahren hatte eine Strafkammer des Gerichts entschieden, die Anklage der Staatsanwaltschaft zuzulassen, da „der Angeklagte auf Grundlage des ihr vorgelegten Akteninhalts des angeklagten Sachverhalts hinreichend verdächtig ist“, wie das Gericht mitteilte. Einen hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt konnte das Gericht indes bisher nicht feststellen.Lesen Sie auchIm Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.Lesen Sie auchDer gewaltsame Tod von Lorenz A. hatte bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt geführt. Da er schwarz war, sprach etwa die Menschenrechtsorganisation Amnesty International von „rassistischer Polizeigewalt“.Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens bezeichnete den Tod von Lorenz A. als „tragischen Fall“, der nach wie vor Auswirkungen auf die Polizei Niedersachsen habe.dpa/rct/lfb