Es ist der 20. April 2025, als Lorenz A. in Oldenburg versucht, in eine Diskothek zu kommen, und der Türsteher ihn abweist. Am Ende dieser Nacht stirbt Lorenz A. durch Schüsse in den Oberkörper, die Hüfte und den Kopf – abgefeuert von einem Polizisten. Drei Wochen später wäre er 22 Jahre alt geworden.Nach dem Vorfall gab es viele offene Fragen, zum Beispiel, ob der Polizist in Notwehr gehandelt hat. Immer wieder kam es in der Vergangenheit deswegen zu Demonstrationen. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sah in dem Vorfall ein Beispiel für Rassismus und Polizeigewalt, die zum Tod des jungen schwarzen Mannes geführt habe.Im November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Jetzt hat das Landgericht Oldenburg die Anklage zugelassen, wie ein Sprecher mitteilte. Im Falle einer Verurteilung kann fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft werden.Nach aktuellem Stand nimmt das Landgericht an, dass der Polizist fälschlicherweise davon ausgegangen sei, sich in einer Notsituation zu befinden. Es geht deshalb von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung aus, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes.Lorenz A. soll mit Türsteher gestritten habenIn dem Prozess wird es darum gehen, was in der Nacht des 20. April genau geschah. Lorenz A. soll laut der Anklage mit einem Türsteher gestritten haben. Grund dafür soll A.s Kleidung gewesen sein. Der Streit sei eskaliert, Lorenz A. soll ein Glas auf die Türsteher geworfen haben und weggerannt sein. Mehrere Menschen seien ihm gefolgt. Als die Polizei hinzugerufen wurde, soll Lorenz A. Reizgas versprüht haben. Ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler nicht. Der Polizist gab später an, er habe Angst gehabt, dass Lorenz A. ein Messer gegen ihn anwenden könnte. Die Anklage sieht das als unwahrscheinlich an, Lorenz A. habe versucht zu fliehen, als der Polizist auf ihn schoss.Die Entscheidung des Landgerichts, die Anklage zuzulassen, sei folgerichtig, sagt Rafael Behr, emeritierter Professor für Polizeiwissenschaften. Daraus gehe hervor, dass die Staatsanwaltschaft dem Polizisten keine Schuldfreiheit attestieren konnte. Ähnlich wie bei einem Verkehrsdelikt zeige der Vorwurf der fahrlässigen Tötung, dass Fehler gemacht wurden, dabei aber keine Tötungsabsicht bestand. „Das ist allerdings noch lange nicht als eine Verurteilung zu werten. Es weist lediglich darauf hin, dass der Rechtsstaat bemüht ist, Recht durchzusetzen und die Polizei nicht von vornherein vor Strafe zu schützen.“Es kommt selten zu Verurteilungen von PolizistenÄhnliche Fälle wie den von Lorenz A. gebe es selten, sagt Behr. In der Vergangenheit sei es vor allem zu tödlichen Schüssen gekommen, wenn die Betroffenen psychisch erregt waren und Polizisten mit einem Messer bedroht hätten. In diesen Fällen kämen einerseits eine unmittelbare Bedrohung sowie der Faktor der Unberechenbarkeit ins Spiel, was eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung unwahrscheinlicher mache. Im Fall von Lorenz A. habe dieser sich jedoch weggedreht, kein Messer in der Hand gehabt und fliehen wollen. Für die Schüsse in den Rücken müsse der Beamte jetzt zur Rechenschaft gezogen werden.Insgesamt kommt es selten zu Verurteilungen von Polizisten. Im vergangenen Jahr kamen bei Polizeieinsätzen mindestens 16 Menschen ums Leben. Doch die meisten Verfahren gegen Beamte werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Fachleuten vor Gericht.Wann der Prozess im Fall Lorenz A. beginnt, ist aktuell noch unklar.
Lorenz A.: Polizist vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung
Der 21 Jahre alte Lorenz A. wurde im April 2025 von hinten von einem Polizisten erschossen. Das Landgericht Oldenburg hat jetzt die Anklage gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung zugelassen.











