Nach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus.Im November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas, ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler jedoch nicht. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.
Viele Verfahren gegen Polizeibeamte werden eingestelltDer tatsächliche Geschehensablauf werde in der Hauptverhandlung aufzuklären sein, so das Landgericht. Es gehe um die Dynamik des Vorfalls sowie die Frage, was der Angeklagte vor Ort wahrnehmen konnte.Wann der Prozess beginnt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar.











