Der Fall Lorenz A.: Der Polizist griff zuerst an
Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Todesschützen von Lorenz A. zugelassen. Ob der Polizeischütze verurteilt wird, ist aber fraglich.
Gedenkveranstaltung für Lorenz A. im April 2025 in Oldenburg
Hesham Elsherif/Anadolu Agency/imago
Der Fall des Lorenz A., der 2025 in Oldenburg von einem Polizisten mit mehreren Schüssen von hinten getötet wurde, wird vor einem Gericht verhandelt werden. Am Montag teilte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg mit, eine entsprechende Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den heute 28-jährigen Polizeikommissar zur Hauptverhandlung zugelassen zu haben.











