An der Begründung der Bundesregierung für die von ihr geplanten Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt es Zweifel. Das Magazin „Stern“ berichtete am Dienstag unter Berufung auf eigene Recherchen, Nachfragen in Bundesministerien hätten dazu von Regierungssprecher Stefan Kornelius angeführte Gründe nicht bestätigt. Kornelius hatte Sicherheitsbedenken und konkret mögliche Gefahren für Bundesbedienstete genannt.Auf Nachfragen des Magazins bei allen Bundesministerien habe jedoch keines davon einen einzigen konkreten Fall einer Bedrohung von Mitarbeitenden genannt. „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, antwortete demnach das für das IFG zuständige Innenressort.Entsprechend äußerten sich laut dem Bericht auch das Auswärtige Amt, das Entwicklungsministerium und das Justizressort. Andere Ministerien erklärten demnach, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ oder „sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würden. Auskunftsrechte eingeschränkt Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes kritisierten im „Stern“ die Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, sei zwar realistisch, sagte Schaar, dies beziehe sich aber „nicht auf das IFG“.Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird auch von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt.Union und SPD hatten sich im Rahmen von „Bürokratieabbau“ darauf verständigt, die Auskunftsrechte „künftig auf natürliche Personen fokussieren“ zu wollen. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor. Zudem sollen diejenigen, die Auskünfte begehren, dafür künftig ein „berechtigtes Interesse“ darlegen müssen. Allerdings gibt es auch in den Koalitionsparteien selbst Kritik an den Plänen. (AFP)
Streit über Auskunftsrechte: Regierung findet keine Belege für eigene Sicherheitsbedenken
Die Bundesregierung sieht Staatsbeamte durch das Informationsfreiheitsgesetz gefährdet. Doch konkrete Bedrohungsfälle können die Ministerien nicht nennen.











