Nachdem der Koalitionsausschuss Anfang Juli einen Plan zur Verschlankung des Datenschutzes und zur Entlastung kleinerer Unternehmen ankündigte, folgt nun der erste konkrete Schritt dazu von den Ländern. Der Bundesrat hat am Freitag auf Antrag Hamburgs beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beim Bundestag einzubringen. Er greift damit das Ziel auf, datenschutzrechtliche Verfahren in Deutschland spürbar zu vereinfachen und die zersplitterten Aufsichtsstrukturen zu bündeln.
Die Länder reagieren damit auf ein altbekanntes Problem der Digitalwirtschaft: Die durch den Föderalismus geprägte Struktur sorgt zwar für eine hohe Branchenexpertise vor Ort. Sie führt bei bundesweit agierenden Systemen, länderübergreifenden Forschungsprojekten und Konzernen aber teils zu Doppelprüfungen und einer uneinheitlichen Rechtsanwendung. Das soll sich ändern, um Rechtssicherheit für datengetriebene Innovationen zu schaffen.
Kern der skizzierten Novelle ist die gesetzliche Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK), zu der sich der Bundesbeauftragte sowie die Aufsichtsbehörden der Länder zusammengeschlossen haben. Bislang litt das Gremium oft unter langwierigen Konsensfindungen. Künftig soll die DSK die explizite Befugnis erhalten, verbindliche Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Wenn es in Verfahren nach der (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu keinem Einvernehmen über einen gemeinsamen Standpunkt kommt, soll so eine einfache Mehrheit entscheiden.









