Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

5. Juli 2026, 5:30 Uhr

Für länderübergreifend arbeitende Unternehmen und Forschungseinrichtungen soll künftig jeweils nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig sein. (Symbolbild)

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Die Datenschutzbehörden der Länder wollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen das Leben erleichtern, die in mehreren Bundesländern tätig sind. Sie unterstützen deshalb eine Bundesratsinitiative Hamburgs, wonach betroffene Firmen und Einrichtungen künftig nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde sprechen sollen. Habe eine Datenschutzbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt, gelte diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden. «Das spart Aufwand und beschleunigt Abläufe», hieß es.