Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben auf ihrer 111. Konferenz in Stuttgart am Donnerstag ein weitreichendes Positionspapier verabschiedet. Unter dem Titel „Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes“ skizzieren die Hüter des Grundrechts auf Privatsphäre Wege zu einer umfassenden Strukturreform.

Der überraschende Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Kritik von Unternehmen und Teilen der Politik über eine zersplitterte Aufsicht und unklare Zuständigkeiten. Um dem entgegenzuwirken, unterstützen die Landesbeauftragten eine Bundesratsinitiative aus Hamburg, die eine grundlegende Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes anstrebt.

Größter Stein des Anstoßes bei der hiesigen Datenschutzaufsicht ist ihre föderale Struktur. Firmen und Verbände bemängeln, dass identische Sachverhalte von verschiedenen Landesbehörden teils unterschiedlich interpretiert werden, was Rechtsunsicherheit schaffe und Investitionen bremse.

Dem treten die Behörden nun mit konkreten Vorschlägen entgegen. Im Zentrum steht die gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK), um ihre Verbindlichkeit zu sichern. Durch bindende Mehrheitsentscheidungen im nicht-öffentlichen Bereich und eine feste, zentrale Geschäftsstelle soll die Kooperation professionalisiert, Doppelarbeit verhindert und der Vorwurf widersprüchlicher Vorgaben entkräftet werden. Die Kontrolleure verweisen auch darauf, dass sie bundesweit 2025 über 60.000 Beschwerden erhalten hätten. Sie erklären es für einen Mythos, dass Datenschutz hierzulande besonders streng ausgelegt werde.