Der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Claus Paal, heute Präsident der IHK Region Stuttgart, ist dennoch optimistisch, dass sich "jetzt wirklich was tut". Schon seit Längerem ist die KI im Einsatz, um überflüssige Paragrafen zu identifizieren. Paal plädiert für den großzügigen Wegfall von Vorgaben, im Gegenzug aber dafür Strafzahlungen hochzusetzen, "damit Missbrauch teuer wird". Arbeitgeber:innen könnten zum Beispiel Selbsterklärungen in Haftungsfragen abgeben, die nur noch stichprobenhaft geprüft werden müssten. Auch müsse aufhören, "dass der Staat Daten abfragt, die er bereits hat".

Wieder ein Satz, der viel Applaus bekommt in Talkshows und Kommentarspalten, dessen nähere Betrachtung aber begründet Zweifel weckt. Grüne und CDU hatten sich schon im Koalitionsvertrag 2021 dem sogenannten Once-Only-Prinzip verschrieben. Aber eben erst ist ein – sinnvollerweise – nationaler Pilotversuch angelaufen, unter anderem in Korntal-Münchingen. "Unser Ziel ist sonnenklar, die Daten müssen laufen, nicht die Bürger", hinterlässt Ex-Innenminister Thomas Strobl seinem Nachfolger Manuel Hagel (beide CDU) einen Auftrag.

Es bleiben Widerhaken: Fehlerhafte Einträge zulasten von Bürger:innen oder Unternehmen, Millionen oder gar Milliarden Datensätze wären einem einzigen Cyber-Angriff ausgeliefert. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber erinnert außerdem an die Zweckbindung und damit daran, dass "Daten, die für ein bestimmtes Verfahren erhoben wurden, nicht ohne Weiteres für andere Zwecke genutzt werden dürfen". Dann eben weg mit der Regelung, her mit dem Abbau von Bürokratie, schallt es im Chor aus den Reihen der Deregulierungsfans. Dem jedoch stehen das Europarecht und nichts Geringeres als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Wege.