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Selten haben Alterskennzeichen der FSK Debatten hervorgerufen wie die zunächst vorgenommene Nichtkennzeichnung von Uwe Bolls Film „Citizen Vigilante“. Der Regisseur und seine Anhänger sprachen von Zensur, politischer Voreingenommenheit und einer ideologisch links-grünen Dominanz innerhalb der Prüfgremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Der Film, so Boll, sei damit quasi verboten worden. Damit berührte der Streit augenblicklich Grundfragen einer liberalen Demokratie, welche grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit kennt, aber dennoch die Menschenwürde schützen und einen öffentlichen Bildungsauftrag vertreten muss.
Am 6. Juli wurde nun der Kinofassung eine Altersfreigabe vergeben: keine Jugendfreigabe – Kennzeichen: ab 18 Jahre. Für den Home-Entertainment-Bereich hingegen wurde auch im Appellationsausschuss am 7. Juli kein Kennzeichen erteilt. Worin begründete sich die Kontroverse und welche gesellschaftliche Problematik lässt sich erkennen?








