Der Bundestag steht vor einer Zäsur bei der inneren Sicherheit und den digitalen Bürgerrechten. Nach langer Debatte soll das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz novelliert werden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung bereits gebilligt. CDU/CSU und SPD setzten die Reform gegen die Stimmen von Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD durch. Damit ist der Weg für die abschließende Beratung im Bundestag am Freitag frei.
Kurzfristige Änderung
Besonders umstritten ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Koalition. Mit dem neuen Paragrafen 31b wird eine Rechtsgrundlage für die biometrische Detektion in Echtzeit geschaffen. Künftig darf die Bundespolizei an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Grenzbereichen Live-Kamerabilder automatisiert mithilfe Künstlicher Intelligenz mit den biometrischen Daten gesuchter Personen abgleichen.
Ergänzt wird dies durch einen weiteren Paragrafen zur automatisierten Gefahrenerkennung, der die digitale Analyse von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten ermöglicht.
Bürgerrechtler sehen darin eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachung und warnen vor dem Einstieg in eine Überwachungsinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium verteidigt die von ihm auf den Weg gebrachte Novelle als nötige Anpassung an moderne Kriminalitätsformen.






