Die deutsche Polizei soll künftig mit KI nach Verdächtigen im Internet fahnden können. Kritiker warnen vor einem Eingriff in die GrundrechteDie Bundesregierung bezeichnet das Vorhaben als «Meilenstein in der Zeitenwende». Die Opposition hingegen sagt, dieses sei «im Kern freiheitsfeindlich».Eric Matt, Berlin08.07.2026, 14.08 Uhr5 LeseminutenBiometrische Daten verbessern die Sicherheit, schränken aber mitunter die Freiheit ein.Arno Balzarini / KeystoneIm Dezember 2023 gelang Journalisten etwas, woran die deutschen Behörden jahrzehntelang gescheitert waren. Sie stöberten die untergetauchte RAF-Terroristin Daniela Klette mithilfe der KI-Software Pimeyes in Berlin auf. Ihre Capoeira-Gruppe hatte Bilder von ihr im Internet hochgeladen. Das Programm ist frei im Internet verfügbar und greift auf öffentlich zugängliche Fotos zurück. Die Journalisten brauchten daher nach eigener Aussage gerade einmal eine halbe Stunde, um Klette zu finden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Den deutschen Ermittlungsbehörden ist eine solche Software bislang allerdings verwehrt. So konnten die Journalisten einen Fall aufklären, an dem sich die Polizei über Jahre die Zähne ausgebissen hatte. Erst im Frühjahr 2024 konnte sie Klette fassen.Biometrische Daten sind unerlässlichDie deutsche Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD möchte verhindern, dass sich derartige Fälle in Zukunft wiederholen. Daher hat sie im Kabinett ein Gesetz beschlossen, über das am Mittwochabend die Abgeordneten des Deutschen Bundestags debattieren. Es soll die Befugnisse der Behörden in der digitalen Strafverfolgung ausweiten und eine rechtliche Grundlage schaffen, um einen «automatisierten Abgleich von biometrischen Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten» zu ermöglichen, wie es in dem Entwurf heisst.Das bedeutet: Ermittler sollen künftig Software nutzen dürfen, um Gesichter oder andere biometrische Daten mit Bildern oder Videos aus dem Internet zu vergleichen.Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt möchte die Sicherheitsbehörden stärken.DTS-Nachrichtenagentur/ImagoDer Begriff «Biometrie» bedeutet so viel wie die «Vermessung des Lebens». Biometrische Daten sind individuelle körperliche Merkmale wie etwa Fingerabdrücke, Gesichter oder Ohren, mit denen sich Menschen erkennen oder voneinander unterscheiden lassen. Derartige Daten sind zur Identifizierung von Verdächtigen in der Strafverfolgung unerlässlich, etwa um Fingerabdrücke von einem Tatort mit denen in polizeilichen Datenbanken abzugleichen.Im digitalen Raum dürfen Ermittlungsbehörden biometrische Daten bislang jedoch nur eingeschränkt nutzen. Zwar ist es dem deutschen Staat erlaubt, eine biometrische Erkennung manuell durchzuführen. Sicherheitsbeamte können also etwa das Foto eines Tatverdächtigen mit Fotos auf Google, in sozialen Netzwerken oder auf verschiedenen Websites abgleichen, um selbst zu analysieren, ob es sich um die gleiche Person handelt.Was Sicherheitsbeamte bislang jedoch nicht dürfen, ist, das Foto des Tatverdächtigen in eine speziell dafür entwickelte Software wie etwa Pimeyes oder Clearview AI hochzuladen und künstliche Intelligenz (KI) zu nutzen. Derartige Software ist eine Art Suchmaschine für Gesichter, mit der Nutzer das Foto einer Person hochladen, woraufhin die Software Bilder dieser Person aus öffentlich zugänglichen Quellen ausspuckt.Das Vorhaben der deutschen Regierung schliesst einen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Echtzeitdaten aus.Chris Emil Janssen / ImagoEine solche Software sollen nach dem Wunsch der Koalition nun auch Behörden nutzen dürfen. Der zuständige christlichsoziale Innenminister Alexander Dobrindt bezeichnete das Gesetz im Frühjahr als einen «grossen Meilenstein im Bereich der Zeitenwende». Er wolle die «Sicherheitsbehörden im Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus» stärken, denn die Möglichkeiten von Kriminellen hätten sich weiterentwickelt, weshalb es nötig sei, dass auch die Behörden neue Befugnisse bekämen.Die Datenmengen, die Ermittler auswerten müssten, seien drastisch gestiegen, sagte Dobrindt. So hätten Ermittler im Jahr 2017 beim Auswerten von beschlagnahmten Handys weniger als 7 Terabyte auswerten müssen, während sich dies 2025 verzehnfacht habe auf über 70 Terabyte. Ein Terabyte entspricht 1000 Gigabyte. «Die Vielzahl an Daten ist nur noch mit künstlicher Intelligenz bewältigbar. KI gegen Kriminalität, darum geht es hier», sagte Dobrindt. Das Vorhaben schliesst einen Abgleich mit Echtzeitdaten, etwa von Überwachungskameras im öffentlichen Raum, jedoch aus.«Im Kern freiheitsfeindlich»In der Debatte um mehr Befugnisse für die Strafverfolgungsbehörden geht es aber nicht nur um Sicherheit, sondern auch um Freiheit. Greift das Gesetz zu kurz, wird es die Bundesrepublik im digitalen Raum weiterhin schwer haben, gegen Terrorismus oder Schwerkriminalität vorzugehen. Darauf verweist die Bundesregierung.Greift das Gesetz aber zu weit, könnten Bürgerrechte leiden und Verfassungsrichter das Vorhaben kippen. Davor warnt etwa Konstantin von Notz, Innenpolitiker der Grünen. Er sagt der NZZ, er teile zwar das Ziel, Polizeiarbeit digitaler zu gestalten. Das Vorhaben der Bundesregierung würde jedoch «deutlich über das Ziel hinausschiessen» und sei «im Kern freiheitsfeindlich».Konstantin von Notz ist Innenpolitiker der Grünen.PDEin biometrischer Abgleich im Internet und eine automatisierte, durch KI gestützte Datenanalyse erforderten viel Augenmass. Das aber habe die Regierung «versäumt». Aus von Notz’ Sicht verstösst der Gesetzentwurf gegen Verfassungs- und Europarecht, was letztlich auch die Arbeit der Polizisten und Ermittler erschwere. «Es hilft den Sicherheitsbehörden nichts, wenn ihnen die zur Verfügung gestellten Befugnisse innerhalb kürzester Zeit von höchsten Gerichten wieder aus der Hand geschlagen werden», sagt von Notz, der stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, das die deutschen Nachrichtendienste kontrolliert.Das Vorhaben von Innenminister Dobrindt zeuge daher nicht nur von einer «Missachtung und der Aushöhlung von Bürgerrechten», sondern konterkariere auch die Rechtssicherheit der Behörden.Auch Datenschutzbeauftragte ist skeptischNeben der Opposition hat im vergangenen April ein Bündnis aus 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Amnesty International oder Algorithm Watch, heftige Kritik geäussert. Das Gesetz bedeute einen «fundamentalen Eingriff in Grundrechte» und sei eine «Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze», heisst es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Vor dem Vorhaben der Regierung warnen auch die Strafverteidigervereinigungen oder der Deutsche Anwaltverein.Und selbst von staatlicher Stelle kommt Kritik. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, schreibt in einer Stellungnahme, die geplanten Befugnisse würden «schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglichen». Sie schreibt, von den Massnahmen könnten nicht nur Täter, sondern auch Opfer, Zeugen oder gänzlich unbeteiligte Personen betroffen sein. Die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht sei zweifelhaft.Zudem kritisiert die Datenschutzbeauftragte die Schwammigkeit des Gesetzentwurfs: Denn der biometrische Abgleich soll für Straftaten von «erheblicher Bedeutung» möglich sein. Dazu gehören «insbesondere» Straftaten aus Paragraf 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung wie etwa Mord, Hochverrat, Geldwäsche oder die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Doch der Begriff «insbesondere» bedeutet, dass die Aufzählung nicht abschliessend ist und einen Spielraum lässt, durch den auch einfache Straftaten erfasst werden könnten.An diesem Mittwoch findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung statt. Anschliessend wird der Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Eine Entscheidung dürfte also erst im Herbst nach der Sommerpause fallen.Passend zum Artikel