Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch nach einer kontrovers geführten Debatte eine umfassende Reform des Polizeigesetzes verabschiedet. Mit einer knappen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen ebnete das Parlament den Weg für einen umfangreichen Ausbau digitaler Überwachungsbefugnisse im Freistaat mit einigen Änderungen am vorausgegangenen Regierungsentwurf. Die regierende Minderheitskoalition aus CDU und SPD war dabei maßgeblich auf die Unterstützung des BSW angewiesen, aus dessen Reihen elf der fünfzehn Abgeordneten für das Gesetzesvorhaben votierten.
Demgegenüber stand das Nein der Fraktionen der Grünen, der Linken und der AfD. Ein SPD-Abgeordneter enthielt sich. Das neue Regelwerk, das bereits am heutigen Donnerstag in Kraft tritt, markiert eine Zäsur in der sächsischen Sicherheitspolitik: Es stattet die Polizei mit einem breiten Arsenal digitaler Ermittlungswerkzeuge aus, die weit in den digitalen Raum und das öffentliche Leben hineinreichen.
Zu den Kernstücken der Reform gehört die Erlaubnis, Künstliche Intelligenz für die automatisierte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen. Diese Systeme sollen künftig in der Lage sein, Personen nicht nur über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen, sondern auch Verhaltensmuster, gefährliche Gegenstände und Gesichter im Rahmen einer biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu erkennen. Ferner erhalten die Behörden die Befugnis, verdeckte Kennzeichenscanner einzusetzen, um gestohlene Fahrzeuge im fließenden Verkehr aufzuspüren.








