Mit 60 Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen und einer Enthaltung passierte das Gesetz das Parlament. Da die Koalition aus CDU und SPD zehn Mandate zur eigenen Mehrheit fehlen, hatte sie zuvor einen Kompromiss mit der BSW-Fraktion ausgehandelt. AfD, Linke und Grüne stimmten gegen den Entwurf.

Die Reform setzt Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes um und schafft zugleich eine Reihe neuer Befugnisse. So darf die Polizei künftig Drohnen sowohl zur Lageerkundung – etwa bei der Vermisstensuche – als auch zur Abwehr fremder Drohnen mittels Laser oder GPS-Störern einsetzen. Die automatisierte Kennzeichenerkennung kann auch verdeckt genutzt werden, um bei schwerem Bandendiebstahl von Kfz durch reisende Tätergruppierungen gesuchte Fahrzeuge unauffällig aufzuspüren. Erlaubt wird zudem der anlassbezogene Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten – ein Verfahren, mit dem Journalisten beispielsweise die gesuchte RAF-Terroristin Daniela Klette enttarnten.

An Kriminalitätsschwerpunkten darf die Polizei intelligente Videoüberwachung einsetzen. Eine Bildanalysesoftware soll dabei Bewegungsmuster wie Stichbewegungen oder Rangeleien erkennen, ohne Gesichter oder ethnische Merkmale auszuwerten. Ein biometrischer Echtzeitabgleich ist nur mit konkretem Fahndungsanlass und unter Richtervorbehalt zulässig. Hinzu kommen die automatisierte Datenanalyse zur Auswertung großer Datenmengen sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), mit der die Polizei im Einzelfall verschlüsselte Telekommunikation mit richterlicher Anordnung überwachen kann. Ausgebaut wird auch der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt: Wohnungsverweisungen, Rückkehrverbote, Kontaktverbote und Annäherungsverbote können künftig länger aufrechterhalten werden; der Einsatz der elektronischen Überwachung wird erweitert.