Le Pen nach Urteil in Frankreich: „Ich bin und bleibe Kandidatin“

Marine Le Pen hält nach dem Urteil an ihrer Präsidentschaftskandidatur fest. Sie setzt ihre Hoffnung auf einen Entscheid des Kassationsgerichts.

Marine Le Pen verlässt nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal (7.7.2026)

Aurelien Morissard/AP/dpa

Das Pariser Berufungsgericht hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei seiner Verurteilung wegen „gravierender“ Unterschlagung von EU-Geldern eine kleine Tür offen gelassen, die es ihr ermöglicht, dennoch bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten. Sie zögert nicht, diese Chance zu nutzen. Wenige Stunden nach ihrer Verurteilung zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr im Hausarrest mit Fußfessel, 100000 Euro Bußgeld und den befristeten Verlust ihrer Wählbarkeit, hat sie am Dienstagabend in der Tagesschau des Senders TF1 bestätigt: „Heute Abend bin ich Kandidatin.“ Und damit sei das Thema auch erledigt, gelobte sie.