Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will trotz des Schuldspruchs des Berufungsgerichts bei der Präsidentenwahl im kommenden Frühjahr antreten. Das kündigte die 57 Jahre alte Rechtspopulistin am Dienstagabend im französischen Fernsehen an. Sie werde den Kassationshof anrufen und gehe davon aus, dass sie ohne Fußfessel in den Wahlkampf ziehen könne.„Heute Abend bin ich Präsidentschaftskandidatin. Ich werde meine Meinung nicht ändern“, sagte sie im Sender TF1. „Ich bin glücklich, dass das Gericht den Franzosen die Wahlfreiheit zurückgegeben hat“, sagte sie. Die Strafe der Unwählbarkeit sei ein großes demokratisches Problem gewesen.Das Gericht hatte Le Pen am Dienstag wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Sie kann das eine Jahr Haft mit einer elektronischen Fußfessel ableisten. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Ihre Unwählbarkeitsstrafe wurde von fünf Jahren auf 45 Monate verringert, davon 30 Monate auf Bewährung. Die 15 Monate sind seit dem erstinstanzlichen Urteil im März 2025 schon abgelaufen.Der Urteilsspruch des Berufungsgerichts ergab für die 57 Jahre alte RN-Fraktionsvorsitzende eine neue Lage: Le Pen kann als vorbestrafte Kandidatin bei den Präsidentenwahlen im nächsten Frühjahr antreten, die Unwählbarkeit ist aufgehoben. Le Pen hatte vor dem Urteil allerdings bekundet, dass sie nicht mit einer elektronischen Fußfessel in den Wahlkampf ziehen wolle.In der Urteilsbegründung hieß es, Le Pens Verhalten habe „zwangsläufig das Vertrauen der Bürger in die politischen Parteien, das reibungslose Funktionieren des Wahlsystems und den demokratischen Prozess untergraben.“ Die Zweckentfremdung von EU-Mitteln für Parteimitarbeiter werfe „Fragen hinsichtlich ihrer Fähigkeit auf, ein gewähltes Amt auszuüben und alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen, wobei die wichtigste davon die Einhaltung des Gesetzes ist.“Dank einer von der Linken verabschiedeten Justizreform muss Le Pen nicht ins Gefängnis, sondern kann ihre einjährige Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen. In erster Instanz war Le Pen verboten worden, für die Dauer von fünf Jahren für öffentliche Ämter zu kandidieren. Diese Nebenstrafe war nach dem Urteil Ende März 2025 sofort vollstreckt worden.In der Urteilsbegründung hieß es nun, durch die Vollstreckung der Nebenstrafe sei „der Verstoß gegen die Integrität bereits wiedergutgemacht“. Deshalb reduzierte das Berufungsgericht die Strafe der Unwählbarkeit auf 45 Monate, davon 30 auf Bewährung. Da Le Pen bereits mehr als 15 Monate dieser Nebenstrafe verbüßt hat, gilt sie als abgegolten. „Dies zu ignorieren würde den Grundsatz der freien Kandidatur verletzen, der eine wesentliche Voraussetzung für eine demokratische Ausübung des allgemeinen Wahlrechts darstellt“, hieß es in dem Urteil.Le Pen hatte nach der Urteilsverkündung im überhitzten historischen Saal des Justizpalastes wortlos das Gerichtsgebäude verlassen und sich zu Beratungen in die Parteizentrale zurückgezogen. Vergangene Woche sagte sie im Fernsehsender LCI, dass sie mit einer Fußfessel nicht antreten wolle. „Wenn man Kandidat ist, dann braucht man volle Bewegungsfreiheit“, sagte sie.
Le Pen tritt trotz Schuldspruch bei der Präsidentenwahl an
Das Berufungsgericht in Paris hat im Verfahren gegen Marine Le Pen ein Urteil gesprochen. Nun hat die Rechtspopulistin entschieden, was das für ihre politische Zukunft bedeutet.











