Der Bund lässt Strafverfolgung gegen die Ex-Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle zu. Sie sagt, die Schweiz könnte damit zu einem «Hort für Hassprediger» werdenDer NDB, das SEM und die Fedpol-Juristen sahen keinen Grund, gegen den antiisraelischen Journalisten Ali Abunimah ein Einreiseverbot zu verhängen. Doch dann intervenierte die ehemalige oberste Polizistin der Schweiz. Aus politischen Gründen, sagt Abunimah.07.07.2026, 05.35 Uhr6 LeseminutenNicoletta della Valle stand fast elf Jahre an der Spitze des Fedpol. Anfang 2025 wurde ihr Vertrag aufgelöst.Annick Ramp / NZZAli Abunimah verkündete es vergangene Woche gleich selbst. In einem Video des Schweizer Online-Magazins «Babanews» sagt der amerikanisch-palästinensische Journalist: «Ich habe Neuigkeiten.» Dabei blickt er ernst in die Kamera: Seiner Klage gegen Nicoletta della Valle wegen Amtsmissbrauchs werde stattgegeben. Der 54-Jährige trägt Freizeitkleidung, ein graues T-Shirt, darüber ein offenes Hemd.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Abunimah ist der Gründer der Online-Plattform «Electronic Intifada». Er zweifelt am Existenzrecht Israels, an den Vorgängen rund um den 7. Oktober 2023. Als Iran 2024 eine israelische Militärbasis angriff, schrieb Abunimah auf X, Iran agiere «im Namen der Menschheit».Vor anderthalb Jahren reiste Abunimah in die Schweiz. Er sollte bei der propalästinensischen Gruppe «Watermelon-University» in Zürich über Palästinas Geschichte und die Visionen für die Zeit nach dem Krieg sprechen. Aber die Polizei verhaftete ihn noch vor seinem Auftritt. Della Valle, damals noch Fedpol-Chefin und damit oberste Polizistin, hatte ein Einreiseverbot verfügen lassen.Damit begann ein juristisches Hickhack rund um einen israelkritischen Journalisten und eine israelfreundliche Fedpol-Chefin. Eine Geschichte, die relevante Fragen aufwirft: Wo hört Meinungsfreiheit auf, wo beginnt Hassrede? Und was tut die Schweiz dagegen?Della Valle übersteuert den NDB und das FedpolDie Geschichte beginnt im Januar 2025, als die Zürcher Kantonspolizei von dem besagten Anlass erfährt, an dem Abunimah auftreten soll. Am 22. Januar meldet sie beim Fedpol den Wunsch an, ein Einreiseverbot nach Artikel 67 des Ausländergesetzes zu prüfen, «zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz». In den Akten, die der NZZ vorliegen, heisst es: Die Gruppe «Watermelon-University» habe in den sozialen Netzwerken Botschaften verbreitet, durch die «terroristische Gruppierungen oder terroristische Aktionen (. . .) legitimiert oder implizit gefordert» würden.Das Fedpol konsultiert daraufhin den Nachrichtendienst (NDB), das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie die eigenen Juristen. Sie alle sehen keinen Grund, der ein Einreiseverbot rechtfertigen würde. Doch der Kommandant der Zürcher Kantonspolizei insistiert und ruft die Fedpol-Chefin della Valle an. Diese teilt die Einschätzung des Kommandanten und lässt am 24. Januar ein Einreiseverbot gegen Abunimah verfügen, der sich zu jenem Zeitpunkt schon in der Schweiz befindet. Er wird festgenommen, die Polizei hält ihn drei Tage in Gewahrsam.Beschwerde beim VerwaltungsgerichtSolche Einreiseverbote des Fedpol sind gängige Praxis und gewissermassen durch den Bundesrat beglaubigt. Als 2018 der Innerrhoder Mitte-Nationalrat Daniel Fässler die zwanzig Jahre zuvor aufgehobene «Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen» wieder einführen wollte, empfahl die Justizministerin Simonetta Sommaruga auch mit Verweis auf Artikel 67 und das präventive Einreiseverbot ein Nein. Das Instrument wird regelmässig genutzt. In della Valles fast elfjähriger Amtszeit sind die Zahlen kontinuierlich gestiegen: von 128 im Jahr 2016 auf 167 im Jahr 2020 bis auf 238 im Jahr 2024, ihrem letzten vollständigen Jahr als Fedpol-Chefin.Bei einem Treffen in Bern vergangene Woche sagte della Valle, sie habe jeweils lediglich die Wünsche der Kantone umgesetzt, die Kantone seien «am Anfang jedes Einreiseverbotes» gestanden. Man habe zwar «in jedem Fall abgewogen», so della Valle. Aber wenn der Entscheid «nicht eindeutig» gewesen sei oder es «Hinweise auf eine Gefährdung» gegeben habe, habe man «das Sicherheitsinteresse höher gewichtet und ein Einreiseverbot verfügt». «Und wer damit nicht einverstanden war, konnte ans Verwaltungsgericht gelangen.»Tatsächlich sind beim Bundesverwaltungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden gegen Einreiseverbote des Fedpol eingegangen. Und auch Abunimah wehrt sich. Er bekommt recht vor dem Bundesverwaltungsgericht, welches das Verbot als weder nachvollziehbar noch genügend dokumentiert erachtet.Doch Abunimah geht noch einen Schritt weiter. Er verklagt della Valle wegen Amtsmissbrauchs.Aber gegen Bundesangestellte kann nicht einfach ein Strafverfahren eröffnet werden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) von Bundesrat Beat Jans muss erst eine sogenannte Ermächtigung erteilen, was es aber in den meisten Fällen tut. Zwischen 2013 und 2025 gab es 125 Klagen gegen Bundesangestellte. 108 Mal hat das Departement die Ermächtigung erteilt. Und es tut es auch dieses Mal: Am 22. Juni hat das EJPD entschieden, der Bundesanwaltschaft die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen.Della Valles israelische VergangenheitAbunimah wirft della Valle vor, sie habe das Einreiseverbot aus politisch motivierten Gründen ausgesprochen. Er stellt in seiner Klage eine Verbindung her zwischen della Valles Vergangenheit und dem Einreiseverbot. Dass sie als Jugendliche ein knappes Jahr in Israel verbrachte, dass sie nach dem 7. Oktober eine Zeitlang die israelische Hymne als Klingelton gewählt hat, dass es vor einem Jahr Berichte gab, wonach della Valle als Beraterin für das israelische Investmentunternehmen Champel Capital arbeite.Della Valle macht kein Geheimnis aus ihrer Nähe zu Israel. Nach ihrer Wahl an die Spitze des Fedpol, das sie von 2014 bis 2025 leitete, galt sie bald einmal als «friend of Israel», wie sie selbst sagt.Handelte della Valle beim Einreiseverbot gegen Abunimah also politisch? Tatsache ist, dass sie Einreiseverbote gegen Gefährder unterschiedlicher Milieus ausgesprochen hat: Mafiaangehörige, Islamisten oder Rechtsextreme wie etwa den Österreicher Martin Sellner. Auch damals, 2024, bei Sellner, hielten es der NDB, das SEM und die Fedpol-Juristen nicht für angezeigt, ein Einreiseverbot zu erlassen. Auch damals intervenierte der zuständige Polizeikommandant bei della Valle, sie solle das Gesuch nochmals prüfen. Und auch damals liess della Valle ein Einreiseverbot verfügen.«Ich hatte das breitere Bild»Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat sich im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens im Fall Abunimah mit den damaligen Strukturen des Fedpol auseinandergesetzt. In ihrem Bericht hält die Kommission fest, dass künftig klar kommuniziert sein müsse, «in welcher Fallkonstellation auf welcher Stufe entschieden wird». Della Valle hält das für falsch, sie verteidigt ihren juristischen Spielraum in Bezug auf den Gesetzestext, der nach «innerer Sicherheit» verlange – für della Valle ein «unbestimmter Rechtsbegriff», der «interpretationsbedürftig» sei und deshalb ein «breites Ermessen» erlaube.Gegenüber der Kommission sagte della Valle, dass die juristischen Mitarbeiter des Fedpol zwar dossierfest seien, «aber häufig die Realitäten der betroffenen Kantone» ausblendeten und «keinen Gesamtblick» hätten, wie die Kommission in ihrem Bericht ausführt. Sie als Direktorin aber habe eine breitere Perspektive und ein «komplett anderes Bild» gehabt.Doch wie verträgt sich dieses Vorgehen mit der Meinungsfreiheit?Della Valle sagt: «Hate-Speech ist keine Meinung. Wer den 7. Oktober feiert, bewegt sich nicht mehr in der Meinungsfreiheit. Hätte jemand in die Schweiz kommen wollen, um das Massaker von Anders Behring Breivik in Norwegen zu würdigen, hätte ich ihn auch nicht einreisen lassen. Bei der Verherrlichung von Massenmord ist die Grenze überschritten.» Sie hält Hassrede für besonders gefährlich, «weil nie direkt zu Gewalt aufgerufen» werde. «Aber es reicht, wenn deswegen nur ein fragiler junger Mann zur Tat schreitet.»Nun fürchtet della Valle, dass die Schweiz zu einem «Hort für Hassprediger» werden könnte. «Welcher Fedpol-Chef greift noch durch, wenn er weiss, dass er vom EJPD keine Rückendeckung erhält, wenn es darauf ankommt? Dass er vielleicht sogar mit einer Strafanzeige rechnen muss?» Das Instrument des Einreiseverbotes könne dadurch «massiv geschwächt» werden.Rechtlich dürfte sich wenig ändernSeit Februar 2025 ist Eva Wildi-Cortés Fedpol-Chefin. Das EJPD schreibt auf Anfrage, das Fedpol spreche weiterhin Einreiseverbote aus. Im Jahr 2025, in dem della Valle nur noch im Januar zuständig war, waren es 614 – und damit deutlich mehr als noch im Vorjahr, als es 238 waren. Der Anstieg betrifft vor allem den Bereich Terrorismus. Das Fedpol sprach beispielsweise viele Einreiseverbote gegen Angehörige des Islamischen Staates aus, nachdem Europol der Schweiz entsprechende Namen zur Verfügung gestellt hatte. Das Instrument des Einreiseverbotes nutzt das Fedpol also nach wie vor.Auch Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, glaubt nicht, dass das Instrument geschwächt wird. Erstens sei der Ermessensspielraum für einen Fedpol-Chef gross. Zweitens seien die Hürden, um wegen Amtsmissbrauchs verurteilt zu werden, «relativ hoch». «Abgesehen von der klaren Rechtswidrigkeit braucht es die Absicht des Täters, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen.»Und selbst wenn in Zukunft weniger Einreiseverbote ausgesprochen würden, gäbe es noch andere rechtliche Instrumente, mögliche Hassreden zu verhindern, so Uhlmann. «Die Kantone haben beispielsweise die Möglichkeit, entsprechenden Anlässen die Bewilligung zu entziehen», sagt Uhlmann.Rechtlich dürfte sich in Zukunft also wenig ändern. Wie es mit della Valle weitergeht, entscheidet das Gericht. Neben der ehemaligen Fedpol-Chefin della Valle hat Abunimah auch den Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr sowie einen NZZ-Journalisten angezeigt.Abunimah reiste im Juni wieder in die Schweiz, für Medien- und Gerichtstermine.Passend zum Artikel
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