Jenische: Wie das Innendepartement von Elisabeth Baume-Schneider die historische Aufarbeitung behindertDer Bund sagt, die Schweiz habe an Jenischen und Sinti ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» begangen. Doch der Rechtsdienst des Innendepartements erschwert die Aufarbeitung.Urs Hafner10.06.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenDie Schweizer Behörden bekämpften ihre Lebensweise, heute behindern sie die historische Forschung zu ihrem Schicksal. Eine jenische Frau mit ihren Kindern (Aufnahme aus den 1940er-Jahren).Photopress-Archiv / KeystoneSie ist eine Heldin, auch wenn sie wohl keine hätte sein wollen. 1970 nimmt Therese Wyss nochmals einen Anlauf, nachdem sie bisher kein Gehör gefunden hat. Sie sucht den Journalisten Hans Caprez auf und erzählt ihm, wie ihr die Behörden vor rund zwanzig Jahren ihre fünf Kinder weggenommen haben, weil sie «liederlich» lebe und diese nicht angemessen betreue. Bis vor Bundesgericht ging Wyss, um ihre Kinder zurückzubekommen. Vergeblich.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Journalist Caprez macht das Unrecht, das an den Jenischen begangen wird, im «Beobachter» publik. Die Empörung ist gross, die vom Bundesrat unterstützte Pro-Juventute-Aktion «Kinder der Landstrasse», die unter dem Namen «Hilfswerk» jenische Kinder fremdplatziert, muss aufgelöst werden. Ohne Caprez, aber eben auch ohne Wyss hätte die Verfolgung der Jenischen und Sinti in der Schweiz wohl noch länger angedauert. 1999 stirbt Therese Wyss. Sie ist vergessen, bis heute, über sie ist fast nichts bekannt.Benjamin von Wyl will das ändern. Der Schriftsteller und Historiker schreibt für das vom Bund finanzierte «Historische Lexikon der Schweiz» einen biografischen Artikel zur verkannten Heldin. Das Lexikon hat ein Projekt lanciert, das nicht nur zu Wyss, sondern auch zu weiteren jenischen Frauen biografische Einträge vorsieht. Frauen, jenische und andere, sind im Lexikon noch immer krass untervertreten. Und die Erforschung der Geschichte der Jenischen hat neue Dringlichkeit erhalten, seit der Bundesrat letztes Jahr eingeräumt hat, die Verfolgung sei aus heutiger Sicht ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».Privatsphäre contra öffentliches InteresseGerne würde Benjamin von Wyl Akten zu Therese Wyss studieren, die im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern liegen. Im Wissen darum, dass die Unterlagen noch einer «Schutzfrist» unterstehen, hat er das Einverständnis eines direkten Nachfahren von Wyss eingeholt und beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), das über die Akten gebietet, ein Gesuch eingereicht.Doch das EDI verweigert ihm bislang die Einsicht. Bei seinem Gesuch, schreibt der EDI-Rechtsdienst am 20. Mai 2026, handle es sich um «personenbezogene Forschung». Die angebliche Privatsphäre der Verstorbenen wird höher gewichtet als das öffentliche Interesse an ihrer Geschichte und ihren Verdiensten. Und ein biografischer Text kann nicht anders denn «personenbezogen» sein. Am 1. Juni gesteht das EDI ein internes Versehen ein, man werde das Gesuch neu beurteilen.Der Bund als KontrollorganGleich mehrere Absagen hat der Historiker und Schriftsteller Willi Wottreng von der EDI-Chefjuristin erhalten. Wottreng erforscht im Auftrag der «Radgenossenschaft der Landstrasse», der vom Bund unterstützten Dachorganisation der Jenischen und Sinti, die Geschichte des Mütter- und Säuglingsheims St-Joseph im jurassischen Belfond. Fast tausend «illegitime» Kinder kommen dort zwischen 1952 und 1978 zur Welt, unter ihnen jenische. Sie werden meist von den «gefallenen Mädchen» getrennt, also von ihren Müttern. Im Bundesarchiv liegen neunzig Dossiers, die der Historiker schon länger gerne einsehen würde für sein Buch, an dem er schreibt. Auch sie stehen unter «Schutzfrist».Im November 2025 teilt die EDI-Chefjuristin Wottreng mit, es gebe «kein überwiegendes öffentliches Interesse an dieser Forschung» – kurz nachdem ihre Chefin, Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die Verfolgung der Jenischen als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» anerkannt hat. Die Chefjuristin fordert Wottreng auf, für sein «Forschungsgesuch» zusätzliche Angaben zu liefern, darunter eine Übersicht zu den «Zielen, der Methode, der erwartenden [sic] Ergebnisse und der Relevanz», dazu einen Zeitplan und ein Budget. Am 8. April 2026 lässt das EDI Wottreng wissen, sein Projekt werde «nicht durch eine im Sinne der Gesetzgebung wissenschaftlich tätige Person durchgeführt». Er darf die Akten nicht einsehen.Überraschend ist das nicht. Sowohl unter Historikern als auch unter Archivaren ist der Rechtsdienst des EDI bekannt dafür, dass er die Akten möglichst lange sperrt. Im Fall von Wottreng, dessen Bücher eine breite Öffentlichkeit erreichen, hat der Dienst die Rolle eines Kontrollorgans übernommen, das ein Forschungsprojekt beurteilt – und ablehnt. Die Verwaltung behandelte den erfahrenen Historiker wie einen Freizeit-Ahnenforscher. Unklar bleibt, wie der Rechtsdienst «Wissenschaftlichkeit» definiert. Die Anfrage der NZZ wollte das EDI nicht beantworten.Passend zum Artikel
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